Übersicht

Früherkennung - Übersicht

Die nach den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früherkennung von Krebserkrankungen ("Krebsfrüherkennungs-Richtlinien") durchzuführenden ärztlichen Maßnahmen, im Volksmund eigentlich fälschlicherweise als Vorsorge bezeichnet, dienen zur Früherkennung von Krebserkrankungen des Genitales (Eierstock, Eileiter, Gebärmutter, Scheide, Scham), der Brust, des Enddarms und des übrigen Dickdarms, welche zu den häufigsten Krebserkrankungen in Deutschland gehören.
Geschätzte Zahl der Krebsneuerkrankungen von Frauen in Deutschland im Jahr 2013
Rang Krebs Neuerkrankungen bei Frauen
1. Brustdrüse 71.640
2. Darm 27.210
3. Lunge 18.810
4. Gebärmutterkörper 11.880
5. Malignes Melanom der Haut 10.870
6. Bauchspreicheldrüse 8.480
7. Eierstöcke 8.430
8. Non-Hodgkin-Lymphome 7.80
9. Magen 6.290
10. Leukämien 5.820
11. Niere 5.550
12. Gebärmutterhals 4.610
13. Harnblase 4.200
Bei regelmäßiger Kontrolle besteht die Chance, dass ein entstehender Krebs so rechtzeitig erkannt wird, dass er geheilt werden kann, bevor er sich ausbreitet und lebensbedrohlich wird. Zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören im wesentlichen folgende Leistungen:
 
ab dem Alter von 20 Jahren:
  • Entnahme von Zellmaterial von der Gebärmutterhals-Oberfläche und aus dem Gebärmutterhalskanal (Pap-Test) zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs.
  • Beidhändige Tastuntersuchung der inneren weiblichen Geschlechtsorgane.
 
zusätzlich ab dem Alter von 30 Jahren:
  • Abtasten der Brustdrüsen und der dieses Organ betreffenden Lymphknoten einschließlich der Anleitung zur regelmäßigen Selbstuntersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs.
 
zusätzlich ab dem Alter von 35 Jahren:
 
zusätzlich ab dem Alter von 50 Jahren:
  • Untersuchung des Enddarms durch Abtasten.
  • Bis zu einem Alter von 54 Jahren Anspruch auf die jährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf verstecktes Blut im Stuhl (Stuhltest). Die KBV hat dazu eine Information für Patienten herausgegeben.
Patienteninfo Darmkrebsfrüherkennung

 

  • Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) alle zwei Jahre bis zu einem Alter von 69 Jahren, wie auch weiter unten erläutert.

 

 


 
zusätzlich ab dem Alter von 55 Jahren:

  • Darmspiegelung einmal in 10 Jahren, wie weiter unten erläutert , als Alternative zu einem Stuhltest oder zweijährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf verstecktes Blut im Stuhl.

 

 


Röntgenuntersuchung der Brust (Mammographie) zur Brustkrebsfrüherkennung :
Frauen haben im Alter zwischen 50 und 69 Jahren alle 24 Monate Anspruch auf eine Mammographie. Frauen, die sich aufgrund einer Brustkrebserkrankung in ärztlicher Behandlung oder Nachbehandlung befinden oder bei denen aufgrund von vorliegenden typischen Symptomen ein begründeter Verdacht auf eine Brustkrebserkrankung besteht, haben darüber hinaus Anspruch auf die notwendige ärztliche Betreuung und Behandlung innerhalb der sogenannten kurativen Versorgung. Wurde nach Angabe der Frau innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Zeitpunkt des Leistungsanspruchs aus anderen Gründen bereits eine Mammographie durchgeführt, besteht der Anspruch auf Leistungen frühestens 12 Monate nach Durchführung dieser Mammographie.
 
Darmspiegelung (Koloskopie):
Ab dem Alter von 55 Jahren haben Frauen Anspruch auf insgesamt zwei Koloskopien zur
Früherkennung des End- und Dickdarmkrebses :

  • Auf die erste Koloskopie ab dem Alter von 55 Jahren und
  • Auf die zweite Koloskopie frühestens zehn Jahre nach Durchführung der ersten Koloskopie.

 

Jede ab dem Alter von 65 Jahren durchgeführte Koloskopie zählt als zweite Koloskopie. Frauen ab dem Alter von 55 Jahren, bei denen keine Koloskopie oder keine zweite Koloskopie nach Ablauf von zehn Jahren nach der ersten Koloskopie durchgeführt worden ist, haben Anspruch auf die zweijährliche Durchführung eines immunologischen Tests auf verstecktes Blut im Stuhl. Bei einem positiven Befund des Schnelltests besteht ein Anspruch zur Abklärung durch eine Koloskopie.


 
Besondere diagnostische Maßnahmen werden in den seltenen Fällen
familiär gehäufter Krebserkrankungen empfohlen.
 
Darüber hinaus gibt es
individuelle Gesundheitsleistungen ( IGeL ), die nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung gehören, aber im Einzelfall ärztlich empfehlenswert sein können:
Brustkrebsfrüherkennung mittels hochauflösender Ultraschalluntersuchung
Gebärmutterschleimhaut- und Eierstockkrebsfrüherkennung mittels Ultraschalluntersuchung
 
Alle Möglichkeiten werde ich mit Ihnen bei Interesse gerne besprechen. Bestimmen Sie dann selbst, was für Sie, Ihr Wohlbefinden, Ihre Gesundheit und Sicherheit wichtig und notwendig erscheint. 
 
Links:
Präventionsportal der Krebsgesellschaft Nordrhein-Westfalen - Information und Aufklärung über verschiedene Krebsarten

Praxisinformation Krankenbeförderung - Hinweise zur Verordnung, Stand 11.2022

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