Verhütung - Dreimonatsspritze
Die Dreimonatsspritze besteht aus einer Fertigspritze mit 150 mg Medroxyprogesteronacetat, einem Gestagen. Der Wirkstoff wird in Abständen von ca. 12 Wochen tief in den Gesäßmuskel injiziert. Bei diesem Verfahren wird einerseits die Eireifung gestört und der Eisprung gehemmt, anderseits verhindern hormonbedingte Veränderungen am Gebärmutterhalsschleim den Durchtritt von Spermien. Daneben wird die Gebärmutterschleimhaut an ihrem Aufbau gehindert. Die Zuverlässigkeit der Verhütung wird durch die Zahl der ungewollten Schwangerschaften in 100 Jahren, definiert als sog. Pearl-Index, ermittelt. Dieser liegt bei 0,3 (Pille im Vergleich: 0,1 bis 0,9).
Vorteile:
Günstig ist diese Verhütungsmethode für Frauen, welche andere Methoden der Verhütung nicht vertragen oder die Antibaby-Pille nicht einnehmen sollten z. B. wegen Myomen der Gebärmutter, Endometriose, Epilepsie, Nikotinkonsum, Tätigkeit in Schichtberufen oder Unzuverlässigkeiten bei der Tabletteneinnahme. Starke oder schmerzhafte Regelblutungen sowie zyklusabhängige Migräne werden verhindert.
Nachteile:
Vor allem in den ersten 6 Monaten besteht die Neigung zu Regelstörungen. Danach besteht bei 30 Prozent aller Anwenderinnen eine vollständige Blutungsfreiheit. nach 1 Jahr sind mehr als die Hälfte, nach 2 Jahren knapp 70 Prozent blutungsfrei. Als häufigste Nebenwirkungen werden eine Neigung zu Wassereinlagerungen, Kopfschmerzen, Nervosität und Bauchschmerzen beschrieben. Bei Langzeitanwendung kann es zu einer Verringerung der Knochendichte
kommen. Dieser Verlust ist besonders für Jugendliche, aber auch noch für Frauen im frühen Erwachsenenalter von besonderer Bedeutung, da in diesen Lebensphasen der natürliche Knochenzuwachs stattfindet. Deswegen ist die Dreimonatsspritze für Frauen bis 18 Jahre nicht geeignet und für Frauen unter 30 Jahren nur bedingt. Frauen sollten die Dreimonatsspritze über einen längeren Zeitraum als 2 Jahre nur dann anwenden, wenn andere Verhütungsmittel nicht angezeigt sind. Bei langfristiger Anwendung wird neben einer ausreichenden Kalzium- und Vitamin-D-Zufuhr
in regelmäßigen Abständen eine Überprüfung der Knochendichte empfohlen. Nach Absetzen des Präparates kann der Wiedereintritt des regelmäßigen Eisprungs stark verzögert sein und unter Umständen mehr als ein Jahr betragen, so dass sich die Methode in der Regel auch nur für Frauen mit erfüllten Kinderwunsch eignet. Bei erhöhten Thromboserisiken sollten Dreimonatsspritzen nicht an erster Stelle der Alternativen zu Antibaby-Pillen stehen, da das Gestagen hoch dosiert ist.
Anwendung:
Die erste Injektion erfolgt während der ersten 5 Tage nach dem Einsetzen einer normalen Menstruationsperiode. Weitere Injektionen erfolgen alle 12 bis 14 Wochen unabhängig vom Menstruationsverhalten. Ein Verhütungsschutz besteht bereits 24 Stunden nach der ersten Injektion. Während der Anwendung der Dreimonatsspritze sollte zunächst nach 3 Monaten und später in halbjährlichen Abständen überprüft werden, ob unerwünschte Wirkungen auftreten. Im Praxisalltag hat sich bewährt, diese Verhütung bis zum abgeschlossenen 50. Lebensjahr durchzuführen, ohne durch Auslassversuche oder spezielle Laboruntersuchungen den genauen Menopausenstatus zu überprüfen. Danach leistet die Bestimmung von FSH
eine gute Hilfe. Bei zwei Tests im Abstand von 6-12 Wochen, die jeweils einen deutlich erhöhten FSH-Wert zeigen, kann bei einer Patientin über 50 Jahre relativ sicher davon ausgegangen werden, dass eine Verhütung nicht weiter erforderlich ist. Die Tatsache, dass es nach dem Absetzen der Dreimonatsspritze häufig zu einem verzögerten Einsatz der Fertilität kommt, erweist sich hierbei als zusätzlicher Vorteil.
Schwangerschaft und Wochenbett:
Auch nach einer Schwangerschaft kann die Spritze verabreicht werden, bei nicht stillenden Wöchnerinnen innerhalb von 5 Tagen nach der Geburt, bei Stillenden erst frühestens 6 Wochen danach. Gestagene hemmen die Milchproduktion nicht. Sie werden zwar über die Milch an das Neugeborene abgegeben, und man findet in der Muttermilch Gestagenkonzentrationen, die sogar höher sind als im mütterlichen Blut, doch erfolgt im Kind deren Verstoffwechselung so rasch, dass sie im Blut der gestillten Kinder wiederum nicht nachweisbar sind.
Kosten:
Nur bei Frauen, die jünger als 22 Jahre alt sind, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.