Impfungen

Gynäkologie - Impfungen

Impfschutz bei Kinderwunsch und Schwangerschaft:
Durch rechtzeitige Impfung von Frauen mit Kinderwunsch sowie Schwangeren sind impfpräventable Erkrankungen der werdenden Mutter zu vermeiden. Zumal in der Schwangerschaft die Immunabwehr durch physiologische Regelvorgänge herabgesetzt und die Empfänglichkeit gegenüber vielen Infektionen sogar erhöht wird. Vor allem Infektionen wie
Röteln und Windpocken (Varizellen), die auch den Embryo bzw. Feten schädigen, sind durch Impfungen zu vermeiden. Die ständige Impfkommision am Robert Koch Institut (STIKO) empfiehlt solche Impfungen sogar prinzipiell schon bei Frauen im gebärfähigen Alter. Ganz wichtig werden dabei Impfungen vor Eintritt einer Schwangerschaft mit Lebendimpfstoffen, die während einer Schwangerschaft mit wenigen Ausnahmen kontrainidiziert sind. Der empfohlene Abstand zwischen einer Lebendimpfung (MMR, Varizellen) und dem Eintritt einer Schwangerschaft beträgt einen Monat.


Die meisten im Säuglingsalter an Keuchhusten (Pertussis) erkrankten Kinder werden von den Eltern, Großeltern oder anderen engen Kontaktpersonen angesteckt. Pertussis verläuft im Säuglinggsalter besonders schwer. Deshalb sollte schon vor Geburt eines Kindes geprüft werden, ob alle zukünftigen engen Kontaktpersonen des Neugeborenen ausreichend gegen Keuchhusten geimpft sind, d.h. eine Impfung innerhalb der vergangenen 10 Jahre erhalten haben. Zu beachten ist, dass auch eine durchgemachte Infektion keine lebenslange Immunität hinterlässt. Sofern in den letzten zehn Jahren keine Pertussis-Impfung stattgefunden hat, sollen die Kontaktpersonen möglichst bis vier Wochen vor der Geburt eine Impfung erhalten. Von der STIKO wird zudem auch eine Auffrischungsimpfung gegen Keuchhusten für alle schwangeren Frauen zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche unabhängig vom Abstand zu vorher verabreichten Pertussisimpfungen und in jeder Schwangerschaft empfohlen, weil dadurch auch das Neugeborene in den ersten Lebenswochen durch mütterliche Leihantikörper profitiert, die Säuglinge sind so in den ersten drei Lebensmonaten zu 91 % vor Pertussis geschützt. Ohne diese Impfung gibt es ansonsten keinen Nestschutz des Neugeborenen für Keuchhusten. Die erste Impfung des Neugeborenen selbst gegen Pertussis erfolgt übrigens möglichst auch schon im Alter von 2 Monaten.


Es gibt keine Beobachtung, dass die Impfung Schwangerer mit Totimpfstoffen Risiken birgt. Möglichst sollte aber noch nicht schon im 1. Schwangerschaftsdrittel geimpft werden, damit etwaige Entwicklungsstörungen oder Fehlgeburten nicht fälschlich der Impfung angelastet würden. Von der STIKO explizit empfohlen wird in der Schwangerschaft auch die Impfung gegen Grippe (Influenza), im Allgemeinen ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel.
Alle weiteren Impfungen können und sollen dann problemlos bei entsprechender Indikation im Wochenbett gegeben werden, als einzige Ausnahme gilt die
Gelbkörper -Impfung, bei der das Übertragungsrisiko des Impfvirusstammes von stillenden Müttern auf den Säugling mit der Gefahr dessen Erkrankung besteht. Die anderen Impfungen mit Totimpfstoffen sind möglich, auch die MMR- und Varizellen-Impfviren werden nicht auf Säuglinge übertragen.

Verträglichkeit von Impfstoffen:
Inaktivierte Impfstoffe (
Totimpfstoffe) können in Folge der natürlichen Auseinandersetzung des Organismus mit dem Impfstoff innerhalb von 48 Stunden Lokalreaktionen (lokaler Schmerz, Rötung und Schwellung an der Impfstelle) auslösen. Bei adjuvantierten Impfstoffen können diese in stärkerem Maße auftreten. Vereinzelt können auch vorübergehende Allgemeinsymptome wie bei einer Erkältung auftreten (Fieber, Frösteln oder Schwitzen, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen), die in der Regel innerhalb weniger Tage folgenlos abklingen.

Bei
Lebendimpfstoffen ist die am häufigsten beobachtete Nebenwirkung eine Verstopfung der Nase. Darüber hinaus können ein vorübergehendes allgemeines Unwohlsein, verminderter Appetit oder Kopfschmerzen auftreten. Ein bis vier Wochen nach einer Masern-Mumps-Röteln-Impfung können sich bei ca. jedem 100. Impfling auch leichte Symptome der entsprechenden Krankheiten zeigen.
Nach erfolgter Impfung mit einem Lebendimpfstoff sollte der Kontakt zu stark immungeschwächten Personen in den ersten ein bis zwei Wochen vermieden werden, weil das theoretische Risiko einer Virusübertragung auf diese Personen besteht. Fallberichte, in denen eine solche Übertragung tatsächlich stattfand, sind jedoch bislang nicht in der wissenschaftlichen Literatur zu finden.

Meldung möglicher Impfkomplikationen:
In sehr seltenen Fällen trten nach einer Impfung Nebenwirkungen auf, die über das normale Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehen. Diese müssen vom Arzt gemäß Infektionsschutzgesetz dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden. Das Gesundheitsamt muss die Meldung dann sowohl an die Landesbehörde als auch an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) weiterleiten. Die unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) werden beim PEI in einer Datenbank erfasst und bewertet, inwiefern diese mit der Impfung in Zusammenhang stehen. Somit können mögliche Risikosignale zeitnah erkannt werden.
Seit Oktober 2012 haben auch Betroffene die Möglichkeit, Verdachtsfälle von Nebenwirkungen über eine gesicherte Internetplatform des PEI und des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinproduke (BfArM) zu melden.

Kontraindikationen für Impfungen:
In Hühnereiern hergestellte Impfstoffe (beispielsweise viele Grippeimpfstoffe) enthalten geringe Mengen Hühnereiweiß. Patientinnen mit einer schweren
Allergie gegen Hühnereiweiß sollten deshalb nicht mit solchen Impfstoffen geimpft werden. Jedoch wird die Impfung von Patientinnen, die ein weichgekochtes Ei problemlos essen können, in der Regel gut vertragen. Zudem dürfen Personen, bei denen eine Allergie gegen einen anderen Bestandteil eines Impfstoffs vorliegt, nicht mit dem entsprechenden Impfstoff geimpft werden.

Intramuskuläre Injektionen unter Antikoagulation:

Intramuskuläre (i.m.) Injektionen sind bei Marcumar® (Phenprocoumon), Coumadin® (Warfarin) und unfraktioniertem Heparin aufgrund der Gefahr einer Einblutung in die Muskulatur mit entsprechender Hämatombildung ausdrücklich kontraindiziert. Hierzu zählt auch die i.m.-Applikation von Impfstoffen. Zwar finden sich in den Fachinformationen der neuen oralen Antikoagulanzien (Apixaban, Dabigatran, Edoxaban, Rivaroxaban) sowie der niedermolekularen Heparine keine Angaben, dass i.m.-Injektionen kontraindiziert seien. Beim derzeitigen Kenntnisstand zur Blutungsgefahr scheint es aber nicht begründbar zu sein, hier Unterschiede zu machen. Eine i.m.-Impfung unter oraler oder parenteraler Antikoagulation ist damit nach Möglichkeit zu vermeiden. Unter den für antikoagulierte Patienten potenziell relevanten Impfstoffen findet sich in den meisten Fällen mindestens ein Handelspräparat, das subkutan verabreicht werden kann (siehe Button unten "Injektionsort von Impfstoffen"). Systematische Untersuchungen zur Frage der Sicherheit von i.m.-Impfungen unter Antikoagulation gibt es bislang kaum. Zwar kann nach heutigem Kenntnisstand bei klarer Impfindikation und fehlender Alternative auch bei antikoagulierten Patienten intramuskulär geimpft werden; dies sollte jedoch auf Ausnahmefälle beschränkt bleiben. Sollte eine i.m.-Impfung unter Antikoagulation zwingend notwendig sein, empfiehlt es sich mit einer sehr feinen Injektionskanüle (≤23 Gauge) zu impfen und anschließenden über mindestens zwei Minuten festen Druck auf die Einstichstelle auszuüben. Ansonsten ist bei antikoagulierten Patienten die subkutane Impfung zu bevorzugen.


Darf man Sport treiben nach einer Impfung?
Nach der Impfung spricht in der Regel nichts gegen eine leichte körperliche Belastung. Übertreiben sollte man allerdings nicht: Extreme Ausdauersportarten oder Trainings mit hoher Gewichtsbelastung sollten unmittelbar nach der Impfung besser vermieden werden. Denn bei starker körperlicher Belastung kann es vorkommen, dass eine Impfreaktion - zum Beispiel Schmerzen an der Einstichstelle - verstärkt wird.


Was ist, wenn der Impfpass verloren gegangen ist?
Wenn der Impfpass nicht auffindbar oder verloren gegangen ist, sollte man versuchen, die Informationen zu bereits erhaltenen Impfungen in den letzten 10 Jahren aus ärztlichen Unterlagen zu ermitteln. Am besten fragt man in der Praxis nach, in der man in den letzten Jahren geimpft wurde. Lassen sich die Impfungen nicht rückwirkend dokumentieren, so gilt man als ungeimpft. Empfohlene Impfungen können nachgeholt und ein neuer Impfpass ausgestellt werden.

Welche Impfungen können immunsupprimierte Patientinnen in der gynäkologischen Onkologie erhalten?


 Vor antineoplastischer Therapie:

  • gemäß Impfkalender der STIKO
  • Totimpfstoffe bis 2 Wochen vor Einleitung einer antineoplastischen Therapie
  • Lebendimpfstoffe bis 4 Wochen vor Einleitung einer antineoplastischen Therapie


Unter antineoplastischer Therapie:

  • Influenza
  • Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hib, Hepatitis A + B
  • SARS-CoV-2


Nach antineoplastischer Therapie:

  • Diphtherie, Tetanus, Pertussis, Poliomyelitis, Hib, Hepatitis B
  • Herpes zoster
  • Influenza
  • Meningokokken
  • Pneumokokken
  • Hepatitis A, HPV, FSME


Nach Beendigung einer zytostatischen Therapie dürfen Totimpfstoffe in den meisten Fällen ab drei Monate wieder eingesetzt werden. Bezüglich der Applikation von Lebendimpfstoffen sollten mindestens sechs Monate nach Therapieende abgewartet werden.

Corona-Impfung:

Weitere Informationen zur Corona-Impfung finden sie hier.


RKI Epidemiologisches Bulletin Nr. 34 2020 einschl. Handelsnamen der Impfstoffe RKI Impfkalender in 20 Sprachen KBV Nachholimpfung gegen Masern Impfvertrag Stand 08.2024 Übersicht Satzungsimpfungen Stand 07.2024 Injektionsort von Impfstoffen Impfen bei Autoimmun-krankheiten, chronisch-entz. Erkrankungen und immunmodulatorischer Therapie Impfen bei Immundefekterkrankungen und HIV Impfen bei onkologischen Erkrankungen, Transplantation und Asplenie Kostenerstattung der HPV-Impfung Reiseimpfplaner
Links:
Robert Koch Institut - Aufklärungsinformationen zu Impfungen in verschiedenen Sprachen
Paul-Ehrlich-Institut - Lieferengpässe von Human-Impfstoffen
Das Gesundheitsprojekt - Wegweiser zu Schutzimpfungen in 16 Sprachen
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