Schwangerschaft - Erkrankungen - Infektionen
Bei vorliegender bekannter Immunität gegen einen Erreger sind sie und ihr Kind vor einer Infektion geschützt. Bei bekannt fehlender Immunität dagegen stehen, wenn möglich, vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion im Vordergrund und bei Verdacht auf eine Infektion können schnellst möglich diagnostische und therapeutische Schritte eingeleitet werden.
Vorbeugung:
Bei Geschlechtsverkehr mit flüchtigen Bekanntschaften und wechselnden Partnern ist die Verwendung von Kondomen anzuraten.
Kosten:
Die Kosten für einen sogenannten Antigen- oder Nukleinsäurenachweis ohne Amplifikation dieses Erregers werden in der Schwangerschaft von allen Krankenkassen getragen.
Nach einer Erstinfektion besteht eine lebenslange Persistenz des Erbguts des Virus im Körper. Deshalb ist eine Reinfektion durch eine Reaktivierung des Virus möglich (siehe lokale Reaktivierung in der Brustdrüse).
Die Durchseuchung bei Frauen im gebärfähigen Alter beträgt 45-50 % für westliche Industrienationen (bei Frauen aus ressourcenarmen Gebieten und Entwicklungsländern 80-100 %), das Risiko nicht infizierter Frauen für eine Erstinfektion in der Schwangerschaft soll mindestens 1 % betragen. Die Erkrankung verläuft bei Erwachsenen häufig asymptomatisch oder uncharakteristisch.
* Rate an Schädigungen im Alter von zwei Jahren
Das Hauptrisiko von Kindsschäden liegt bei einer Erstinfektion der Mutter vom 1. bis zum Beginn des 2. Schwangerschaftsdrittels.
Ein Befall des Feten erfolgt in ungefähr 40 % der Fälle, davon weisen ca. 10 % angeborene Schäden bei der Geburt auf, von diesen versterben 12-30 %, weitere 90 % leiden unter Spätfolgen. Bei den asymptomatischen Neugeborenen ist in 8-15 % mit Spätfolgen zu rechnen.
Auch Reinfektionen mit anderen Cytomegalie-Stämmen kommen vor! Deshalb können auch die Neugeborenen von Schwangeren mit schon natürlich erworbener Immunität, also vorhandenen IgG-Antikörpern, symptomatisch erkranken, wenn auch deutlich seltener (in weniger als 2 % der Fälle) als bei Erstinfektionen. Der Schweregrad der Erkrankung scheint aber unabhängig vom Typ der Infektion der Mutter zu sein.
Vorbeugung:
Für die Übertragung des Erregers ist ein längerer enger Körperkontakt notwendig. Die Infektion erfolgt überwiegend bei Sexualverkehr über Sperma und Scheidensekret oder durch Kontakt mit virusausscheidenden Säuglingen und Kleinkindern über Speichel, Harn, Tränen oder Nasensekret. Nach einer Erstinfektion kann das Virus über Wochen bis Monate über die Körpersekrete ausgeschieden werden. Entsprechende hygienische Maßnahmen, wie gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife nach Füttern und Baden, keine gemeinsame Verwendung von Handtüchern und Zahnbürsten, Benutzen von Einmalhandschuhen beim Windelwechsel und vorsichtiger Umgang mit bespeichelten Spielsachen sowie Vermeidung intensiver Mundküsse mit möglicherweise virusausscheidenden Menschen sind für Schwangere ohne Immunität sinnvoll.
Das Virus kann auch nach der Geburt von einer infizierten Mutter über die Muttermilch auf das Neugeborene übertragen werden. Dies geschieht bei serologisch positiven Müttern sehr häufig und zwar über eine lokale CMV-Reaktivierung in der Brustdrüse . Reife Neugeborene infizieren sich in nur ca. 10 % der Fälle, die Infektion verläuft in der Regel asymptomatisch. Für Frühgeborene stellt die Infektion aufgrund ihres unreifen Immunsystems eine größere Gefahr dar, in bis zu 80 % der Fälle kommt es zu symptomatischen Verläufen mit Blutbildveränderungen, Lungenentzündungen und Schwellungen von Leber und Milz. Deshalb werden für Frühgeborene aktuell Präventionsmöglichkeiten diskutiert, z. B. könnte eine Inaktivierung des Virus in der Muttermilch durch Pasteurisierung (30 Minuten bei 62,5°C) erfolgen.
Vorgehen in der Schwangerschaft bei Krankheitsverdacht:
Die Primärinfektion einer Schwangeren und ihres Feten verläuft zu rund 80 % asymptomatisch. Ansonsten ist sie bei der Schwangeren von unspezifischen grippeähnlichen Symptomen begleitet.
Beim Feten weisen Ultraschallbefunde wie
fetale Wachstumsstörung , Erweiterung der Hirnwasserräume, ein stark echogener Darm, Bauchwasser und eine abnorm vermehrte Fruchtwassermenge kombiniert mit positivem Virusbefund in Fruchtwasserflüssigkeit (sinnvoll 6 Wochen nach Erkrankungsbeginn und frühestens in der 21. Schwangerschaftswoche) auf einen infizierten und erkrankten Feten hin. In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch zu diskutieren. Allerdings sind auch nur in einem Fünftel der Fälle von infizierten Neugeborenen Auffälligkeiten in der Sonographie bereits in der Schwangerschaft erkennbar.
Es stehen bis heute leider weder eine Impfung noch eine zugelassene medikamentöse Therapie zum Schutz vor einer Infektion oder zur Behandlung einer schwangeren Frau zur Verfügung. Die Wirksamkeit eines spezifischen Hyperimmunglobulins bei erkrankten Schwangeren zum Schutz des Ungeborenen wird zurzeit im Rahmen einer Studie untersucht.
Kosten:
Frauen mit einem Kinderwunsch oder zu Beginn einer Schwangerschaft sollten gemäß einer Empfehlung der "
ICON® - Initiative zur Prävention Kongenitaler Cytomegalieinfektionen" ihren Immunstatus überprüfen lassen. Schwangere, bei denen keine Antikörper im Blut nachzuweisen sind, sollten einer Infektion möglichst vorbeugen und eine Überprüfung des negativen Antikörperstatus am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels vornehmen lassen. Die Krankenkassen erstatten die Kosten für solch eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger aber nur bei Krankheitsverdacht. Für betroffene Eltern sei auch die deutsche CMV-Selbsthilfegruppe empfohlen.
Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist keine Reihenuntersuchung aller Schwangeren vorgesehen.
Vorbeugung:
Kosten:
Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist eine Untersuchung auf HBsAg (ein Antigen des Virus) bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Die Kosten hierfür übernehmen alle Krankenkassen. Der Nachweis dieses Antigens beweist, dass die Schwangere an Hepatitis B erkrankt ist und die Viren über Körpersekrete ausscheidet.
Bei einer Infektion kommt es zur Entwicklung typischer Bläschen, welche schmerzen und jucken. Die Erkrankung einer Schwangeren kann einen schwereren Krankheitsverlauf haben als bei Nicht-Schwangeren, sie führt aber nur selten zur Infektion des Ungeborenen. Das höchste Risiko für eine Infektion des Ungeborenen besteht bis zur 20. Schwangerschaftswoche bei mütterlicher HSV-2-Primärinfektion und ausgeprägten Allgemeinsymptomen. Mögliche Folgen sind Fehl- und Totgeburten sowie Anomalien bei überlebenden Kindern wie kleine Kopfumfänge, Haut- und Augenerkrankungen.
Es besteht aber bei Herpes genitalis kurz vor oder unter der Geburt ein hohes Risiko für eine neonatale Infektion des Neugeborenen, vor allem, wenn es sich um Kinder ohne mütterlichen Nestschutz handelt (seronegative Mütter mit Primärinfektion, Mütter mit kurz zurückliegender Primärinfektion). Unter der Geburt infizierte Kinder sind durch drei Krankheitsbilder mit unterschiedlicher Prognose bedroht:
- lokalisierte HSV-Erkrankung (Haut, Auge)
- HSV-Gehirnentzündung
- HSV-Infektion mit Allgemeinsymptomen und möglichem Multiorganversagen
- Primärinfektion ohne Antikörper für HSV-1 und HSV-2?
- Primärinfektion mit Antikörpern für den anderen HSV-Typ?
- Rezidiv einer HSV-Infektion (Antikörper für den vorliegenden HSV-Typ vorhanden)?
Vorbeugung:
Bei Schwangeren nach Erkrankung an Herpes genitalis im ersten oder zweiten Schwangerschaftsdrittel reduziert die vorsorgliche Gabe von 3x 400 mg Aciclovir oder 2x 250 mg Valaciclovir ab der 36. Schwangerschaftswoche das Risiko einer klinisch rezidivierenden Infektion und damit das Kaiserschnittrisiko.
Als geburtshilfliches Management wird empfohlen:
Kaiserschnitt bei
- akutem Herpes genitalis oder typischen Vorzeichen bei Geburtsbestrebungen
- Primärinfektion nach der 28. Schwangerschaftswoche, vor allem 4-6 Wochen vor der Geburt
- rezidivierendem Herpes genitalis
- Primärinfektion bis zur 28. Schwangerschaftswoche
- keine Skalpelektrode, Fetalblutuntersuchung, vaginal-operative Entbindung
Vorbeugung:
Kosten:
Die Kosten für eine Blutuntersuchung zur Klärung der Immunitätslage werden in der Schwangerschaft von allen Krankenkassen getragen.
Link:
HIV Selbsthilfe - Homepage des Landesverbandes AIDS-Hilfe NRW
Erhitzte Nahrungsmittel sind immer frei von Listerien, da diese bereits nach zweiminütigem Erhitzen auf über 60 °C absterben. Da Listerien sich auch bei üblicher Kühlschranktemperatur vermehren können, sollten Schwangere risikobehaftete Lebensmittel nach Möglichkeit meiden und auf keinen Fall ungekochte Risikolebensmittel längere Zeit im Kühlschrank aufbewahren.
Die Klinik der menschlichen Listeriose ist vielgestaltig. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft unbemerkt, da oft nur ein kurzer fieberhafter, grippeähnlicher Schub beobachtet wird. Eine Diagnostik der Infektion ist sehr schwierig, für eine labordiagnostische Früherkennung fehlen geeignete Möglichkeiten. Die Bakterien müssen aus z. B. Blut, Urin, Stuhl oder Mutterkuchengewebe kulturell angezüchtet werden. Auch der Nachweis einer Immunität gelingt aufgrund meist nur geringer Antikörperentwicklung und sogenannten Kreuzreaktionen mit anderen Bakterien nicht zufriedenstellend. Oft kann die Diagnose erst indirekt durch den Erregernachweis bei einem erkrankten Kind gestellt werden.
Beim Feten können die Listerien sich in allen Organen einlagern, auch die Eihäute können sich entzünden. Die Folgen sind häufig Fehl- oder Totgeburten. Lebendgeborene leiden unter anderem an Atemstörungen, Trinkschwäche, Hautausschlag sowie Entzündungen der Hirnhäute bei hoher Sterblichkeit.
Als Therapie wird primär die Gabe von Ampicillin (2 g i.v. alle 4 Stunden) empfohlen. Sie muss über mindestens 2 Wochen nach Abklingen der Symptome und Normalisierung der Entzündungsparameter hinaus fortgeführt werden.
Vorbeugung:
Eine spezifische Impfung ist nicht möglich. Der Verzehr von potenziell mit Listerien kontaminierten Lebensmitteln ist deshalb unbedingt zu vermeiden.
Tipps:
- Häufig Hände waschen, insbesondere nach dem Toilettengang oder dem Kinderwickeln.
- Die Übertragung von Keimen von rohen auf gekochte Lebensmittel sollte vermieden werden.
- Lebensmittel richtig durchkochen. Rinde von bestimmten Käsesorten abschneiden.
- Schwangere sollten Rohmilchprodukte und rohe Fleischerzeugnisse vermeiden.
- Vorgekochte bzw. halbfertige Lebensmittel so schnell wie möglich verbrauchen.
- Regelmäßige Reinigung des Kühlschranks.
- Der Kühlschrank sollte immer kälter als 4 °C sein.
Kosten:
Die Krankenkassen erstatten bei Krankheitsverdacht die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger. Da ein Infekt nicht zu einer bleibenden Immunität führt, sind sonstige Untersuchungen nicht sinnvoll.
Vorbeugung:
Die sicherste Methode eine Infektion zu verhindern ist das Kondom.
Kosten:
Die Kosten für eine Blutuntersuchung zur Klärung der Immunitätslage werden in der Schwangerschaft von allen Krankenkassen getragen.
In der Schwangerschaft besteht für die erkrankte Schwangere ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Lungenentzündung und in der Folge Fehl- und Frühgeburten. Es kommt nicht zu Erkrankungen der Embryonen oder Feten. Lediglich unter der Geburt ist eine Übertragung des Virus auf das Kind möglich. Eine mögliche Spätkomplikation stellt die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) dar, eine meist fatal verlaufende Infektion des Gehirns.
Als relevanter Masernkontakt gilt jeglicher direkter Kontakt zu Masernerkrankten während der Ansteckungsphase.
Zur Vorbeugung ist eine passive Impfung der Schwangeren innerhalb von 72 Stunden nach Exposition möglich, welche zumindest den Verlauf einer Infektion der Kinder mildert, die sich unter der Geburt anstecken. Nach einer Immungloulingabe ist die MMR-Impfung für 8 Monate nicht sicher wirksam.
Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion über die Luft, also bei engen persönlichen Kontakt zu Infizierten. Infektionsquelle sind häufig Kinder, meist die eigenen. Die Zeit nach Eindringen des Virus bis zum Auftreten von Symptomen beträgt zwischen 13 und 18 Tagen. Die Ansteckungsgefahr beginnt ungefähr 6 Tage vor und reicht bis ca. 4 Tage nach Beginn des Krankheitsbildes.
Als typischer Verlauf bei Kindern zeigt sich zunächst eine girlandenförmige Rötung auf den Wangen des Gesichts, gefolgt von einem fleckigen Ausschlag an Körper und Gliedmaßen. Der Erkrankungsverlauf bei Erwachsenen ist in der Hälfte der Fälle asymptomatisch oder uncharakteristisch, kann aus Jahre andauernden Gelenkbeschwerden bestehen.
Über den Mutterkuchen werden 33 % der Ungeborenen von infizierten Müttern angesteckt. Das Virus infiziert bevorzugt Zellen der Blutbildung und vermehrt sich in ihnen. Hierdurch wird die Blutbildung gehemmt. Es kann nach 2-8 Wochen eine schwere Blutarmut (Anämie) resultieren, an der das Kind im Mutterleib versterben kann. Die fetale Komplikationsrate ist bei einer Infektion der Mutter zwischen der 9. und 20. Schwangerschaftswoche mit ca. 7 % am höchsten. Bei einer mütterlichen Infektion nach der 32. Woche sinkt das Risiko auf unter 1 %. Mißbildungen werden nicht hervorgerufen.
Vorbeugung:
Eine spezifische Vorbeugung und Therapie gibt es nicht. So ist in der Schwangerschaft bei fehlender Immunität ein Kontakt mit an Ringelröteln erkrankten Menschen unbedingt zu vermeiden.
Vorgehen in der Schwangerschaft bei bekannt fehlender Immunität:
Schwangere ohne Immunität müssen bei Auftreten von Ringelrötelnfällen solange Abstand halten, bis die Infektionswelle abgeklungen ist, das heißt bis etwa drei Wochen nach dem Auftreten des letzten Erkrankungsfalles. Zwei Wochen nach fraglichem Kontakt sollte eine erneute Überprüfung des Immunitätsstatus erfolgen. Bei nachgewiesener mütterlicher Infektion können fetale Komplikationen bis zu 10 Wochen später auftreten. Es sind in dieser Zeit wöchentliche Ultraschallkontrollen notwendig. Mittels Ultraschall lassen sich bei Anämie erhöhte Blutströmungsgeschwindigkeiten im fetalen Herz-Kreislauf-System (doppler-sonographische Kontrolle der A. cerebri media und der AV-Klappen) nachweisen. Einen Kalkulator für die MCA Peak Systolic Velocity findet man auf perinatology.com. Die Kontrollen sind bis 10 Wochen nach mütterlicher Infektion notwendig. Flüssigkeitsansammlungen in den kindlichen Körperhöhlen sind die Folge der Anämie. Eine fetale Bluttransfusion kann dann lebensrettend sein.
Kosten:
Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger nur bei Krankheitsverdacht.
Der Mensch ist das einzige bekannte natürliche reservoir für das Virus. Bei Kindern verläuft diese Infektion in der Hälfte der Fälle symptomlos, während die meisten Jugendlichen und Erwachsenen mit Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen reagieren. Schwerwiegende Komplikationen sind selten, dies ist beim Ungeborenen anders. Das Erkrankungsrisiko ist hier hoch, schätzungsweise 50 Rötelninfektionen von Embryonen pro Jahr treten in Deutschland auf. Eine Infektion in der Frühschwangerschaft führt häufig zur Fehlgeburt, bei einer Infektion bis zur 17. Schwangerschaftswoche stehen schwere Mißbildungen, vor allem des Herzens, der Augen und Ohren, im Vordergrund. Nach der 20. Schwangerschaftswoche sind keine kindlichen Schäden mehr zu erwarten.
Betroffene Menschen sind bereits 7 Tage vor Beginn des Ausschlags ansteckend und diese Gefahr kann bis zu 15 Tage danach anhalten. Auch symptomlose Kinder können den Erreger übertragen.
Eine Therapie steht nicht zur Verfügung. Bei nachgewiesener Infektion in der Schwangerschaft muß die Möglichkeit der vorzeitigen Schwangerschaftsbeendigung diskutiert werden. Eine Infektion des Embryos/Feten ist durch den Erregernachweis im Fruchtwasser und Fetalblut sowie den Nachweis spezifischer IgM-Antikörper im Fetalblut ab der 22./23. Schwangerschaftswoche zu belegen.
Vorbeugung:
Die Vermeidung von Kontakt mit Infizierten ist wegen der schon vor Ausbruch von Symptomen bestehenden Ansteckungsgefahr wenig erfolgversprechend. Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene aktive Rötelnschutzimpfung aller Kinder sowie aller Erwachsenen mit fehlender Immunität steht hier an erster Stelle. Sind zwei Rötelnimpfungen ordnungsgemäß dokumentiert, erfolgt im Mutterpass im Dokumentationsbereich für den Rötelntest der Eintrag: "Immunität durch Vorlage des Impfbuchs nachgewiesen". Sind allerdings keine zwei Rötelnimpfungen dokumentiert, ist bei der Erstuntersuchung in der Schwangerschaft eine Kontrolle der Rötelnantikörpertiter vorgesehen. Bei fehlender Immunität zu Beginn einer Schwangerschaft ist eine Titerkontrolle um die 16. Schwangerschaftswoche sinnvoll und eine Impfung nach der Stillzeit empfehlenswert. Bei Frauen mit negativen Rhesusfaktor, einem Blutgruppensystem, und passiver Impfung nach der Entbindung sollte diese erst im Abstand von 3 Monaten erfolgen.
Kosten:
Sowohl die Kosten für eine Blutuntersuchung zur Klärung der Immunitätslage in der Schwangerschaft als auch die Kosten für eine Rötelnimpfung vor einer Schwangerschaft werden von allen Krankenkassen getragen.
Wegen der klinischen Folgen für das Neugeborene wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie und der Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin in einer Empfehlung zur Prophylaxe der Neugeborenensepsis durch Streptokokken der Gruppe B angestrebt, die Infektion durch vorsorgliche Behandlung der Schwangeren zu vermeiden.
Es wird die Anlage einer bakteriologischen Kultur auf B-Streptokokken mittels eines Selektivmediums zwischen der 36. und 38. Schwangerschaftswoche bzw. maximal fünf Wochen vor der Geburt bei fast allen Schwangeren empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt kann mit hinreichender Sicherheit eine Aussage über den vermutlichen Kolonisierungsstatus am errechneten Termin gemacht werden. Dazu müssen Abstriche vom Scheideneingang und mit einem mit Wasser angefeuchteten Tupfer auch vom Mastdarm entnommen werden (Rektumabstrich). Der von manchen Frauen als unangenehm empfundene Rektumabstrich kann auch durch einen Abstrich aus der Umgebung des Anus (Perianalabstrich) ersetzt werden, da vergleichende Untersuchungen gezeigt haben, dass die Aussagekraft gleichwertig ist. Auch bei Frauen mit positiver GBS-Kultur in einer vorhergehenden Schwangerschaft ist in jeder neuen Schwangerschaft ein erneutes Screening zu empfehlen, da sich gezeigt hat, dass 50-60 % dieser Frauen ein negatives Kulturergebnis in einer folgenden Schwangerschaft aufwiesen.
Bei Vorhandensein des Erregers wird den Schwangeren unter der Geburt eine intravenöse Antibiotikagabe (z. B. Penicillin G, Ampicillin oder Cefazolin) empfohlen. Dadurch wird eine Infektion in den meisten Fällen vermieden. Resistente GBS-Isolate gegen die drei Antibiotika wurden bislang nicht beobachtet. Eine Behandlung während der Schwangerschaft ist nicht effektiv, da die Bakterien, die zu den normalen Hautkeimen bei den betroffenen Schwangeren zählen, niemals vollständig und über längere Zeit eliminiert werden, sondern immer nur kurzfristig in ihrer Zahl massiv eingedämmt werden. Nicht notwendig ist die Antibiotikagabe, wenn ein geplanter Kaiserschnitt ohne vorherigen Blasensprung und ohne Wehentätigkeit erfolgt.
Zwar kann eine infizierte Katze nur einmal in ihrem Leben über 14 Tage Erreger mit dem Kot ausscheiden, dann aber pro Tag 10 Millionen, die dann über Jahre überleben können. Durch Nahrungsaufnahme wird Toxoplasma auf andere Tiere und den Menschen übertragen. Infektionsmöglichkeiten liegen somit im Verzehr von erregerhaltigem, ungenügend erhitzten rohen Fleisch oder durch Katzenkot verunreinigten Lebensmitteln wie Obst, Salat und Gemüse.
Die Durchseuchungsrate bei schwangeren Frauen zwischen 18 und 29 Jahren in Deutschland beträgt schätzungsweise 20 %. Diese besitzen einen Immunschutz für das ungeborene Kind. Aufgrund eines nahezu linearen Anstiegs von 1 % pro Jahr liegt die Durchseuchungsrate bei Senioren zwischen 70 und 79 Jahren dann bei 77 %. Die Anzahl an Neuerkrankungen in der Schwangerschaft wird in Deutschland auf etwa 0,7 % geschätzt, was ca. 1200 vor der Geburt infizierten Neugeborenen im Jahr entsprechen würde, und soll um ein Vielfaches höher sein als die Meldedaten des Robert-Koch-Institutes, wo nur nachweislich erkrankte Neugeborene erfasst werden. 80-90 % der infizierten Kinder zeigen jedoch erst einen symptomlosen Verlauf, bevor nach Monaten oder Jahren Intelligenzdefekte und Krampfanfälle auffallen. Eine frische Infektion der werdenden Mutter verläuft in der Regel auch symptomlos, sie lässt sich nur mittels Blutuntersuchung nachweisen.
Diese kann heute mit Hilfe von zuverlässigen Antikörpersuchtests durchgeführt werden, da in Deutschland seit 1993 alle Reagenzien für die Toxoplasmosediagnostik der Zulassungspflicht durch das Paul-Ehrlich-Institut unterliegen.
Mit zunehmendem Schwangerschaftsalter nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Infektion auf die Frucht zu, die Schwere des Krankheitsbildes beim Ungeborenen aber ab. Die Zeitspanne zwischen der Ansteckung und dem möglichen Auftreten von Krankheitszeichen beträgt 2-3 Wochen.
Zum Ausschluss einer fetalen Infektion bei verdächtigen Ultraschallbefunden (erweiterte Hirnwasserräume, echoreiche Veränderungen von Gehirn und Leber, Bauchwasser) kann ab der 18. Schwangerschaftswoche nach Toxoplasmose-Erbgut im Fruchtwasser gefahndet werden, eventuell ergänzt durch den Nachweis erregerspzifischer Antikörper im fetalen Blut ab der 22. Schwangerschaftswoche. Bei negativem Befund und mindestens 4 Wochen zurückliegener Infektion ist eine fetale Toxoplasmose unwahrscheinlich.
Vorbeugung:
Eine Schwangere sollte nur gut gekochtes / gebratenes Fleisch verzehren, also z. B. auf Gehacktes, Teewurst und luftgetrocknete Salami verzichten. Sie sollte Gemüse, Obst und Salat gut waschen, Handschuhe tragen bei Gartenarbeit und ihre Hände nach Garten- und Küchenarbeit ebenfalls gründlich reinigen.
Eine Katze in der Umgebung muß nicht entfernt werden, aber sie sollte nur Dosen- oder Trockenfutter bekommen und der Katzenkotkasten sollte mit 70 °C heißem Wasser gesäubert werden, jedoch nicht von der Schwangeren.
Vorgehen in der Schwangerschaft:
Wird eine akute Infektion vermutet, sollte eine Laboruntersuchung erfolgen. Bei Nachweis von hohen IgM- und niedrigen IgG-Antikörpertitern besteht der Verdacht auf eine akute Toxoplasmose, der durch einen signifikanten Anstieg von IgG-Antikörpern und auch gegebenenfalls IgA-Antikörpern in einer nach zwei bis drei Wochen zu erfolgenden Kontrolluntersuchung bestätigt werden kann. Hinweise auf den Infektionszeitpunkt kann die Messung der Avidität (Bindungsstärke) von IgG-Antikörpern geben. Da die Bindungsstärke im Verlauf der Immunantwort zunimmt, kann der Nachweis von hoch-aviden IgG-Antikörpern auch bei schwach positivem IgM-Befund in der Regel eine akute Erstinfektion ausschließen.
Bei Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft wird eine medikamentöse Behandlung durchgeführt, welche in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Behandlung und der somit einsetzbaren Antibiotika die fetale Infektions- und Schädigungsrate um etwa die Hälfte beziehungsweise bis zu 90 % senken. Die Behandlung sollte innerhalb von 8 Wochen nach Infektion erfolgen um zu wirken. Bis zur 16. Schwangerschaftswoche steht Spiramycin zur Verfügung, danach die Kombination aus Pyrimethamin und Sulfadiazin. Unter dieser Kombinationstherapie wird zusätzlich Folinsäure gegeben und Folsäure abgesetzt. Wöchentlich sollten ein großes Blutbild und die Leberwerte kontrolliert werden. Dieses Regime wird ohne Nachweis einer fetalen Infektion über mindestens vier Wochen verabreicht. Nur bei auffälligem Ultraschallbefund und/oder Nachweis einer fetalen Infektion bzw. mütterlicher Infektion im letzten Schwangerschaftsdrittel wird die Kombinationstherapie bis zur Geburt durchgeführt.
Bei sonographischen Auffälligkeiten des Feten und Nachweis einer Infektion muß mit den werdenden Eltern des Kindes allerdings auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs besprochen werden.
Kosten:
Aufgrund der Häufigkeit dieser Erkrankung und bestehenden Möglichkeiten der Behandlung sollte bei allen Schwangeren laut Empfehlung des Berliner Robert-Koch-Instituts die Untersuchung auf Toxoplasmose in den Mutterschafts-Richtlinien verankert werden. Dieser Empfehlung ist aber bislang nicht gefolgt worden. Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger nur bei Krankheitsverdacht. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt eine Überprüfung der Immunitätslage aller Schwangeren möglichst schon vor, zumindest aber sobald wie möglich in der Frühschwangerschaft. Schwangere ohne Immunschutz sollten danach alle 8 Wochen bis zur 32. Schwangerschaftswoche kontrolliert werden. Nach dieser Schwangerschaftswoche sind bei seronegativen Frauen in der Regel keine weiteren Kontrollen mehr erforderlich.
Das fetale Schädigungsrisiko hängt vom Infektionszeitpunkt ab.
Die Häufigkeit für ein angeborenes Varizellensyndrom bei mütterlicher Infektion in der ersten Schwangerschaftshälfte beträgt 1-2 %. Nach der 20. Schwangerschaftswoche bis eine Woche vor der Entbindung ist eine mütterliche Infektion für den Feten ungefährlich. Allerdings kann die Mutter selbst insbesondere im letzten Schwangerschaftsdrittel eine schwere Varizellenpneumonie entwickeln. Auch gefährlich ist die gar nicht so seltene Übertragung von Varizellen von der Mutter auf das Kind im Rahmen einer sogenannten neonatalen Varizelleninfektion um den Entbindungszeitpunkt. Bei einer mütterlichen Gürtelrose besteht wiederum kein Risiko für eine kindliche Infektion.
Ungefähr 20-28 Tage nach Ansteckung eines Menschen mit Varizellen tritt ein bläschenförmiger Hautausschlag mit Fieber am ganzen Körper einschließlich der Kopfhaut und der Mundschleimhaut auf. Die Bläschen verkrusten schließlich. Die Gefahr einer Ansteckung einer Schwangeren durch Ausscheidung des Virus aus dem Rachen des Infizierten beginnt ca. 1-2 Tage vor Beginn des Hautausschlags und bleibt bis zur Verkrustung der letzten Bläschen nach rund einer Woche bestehen. Als relevanter Kontakt für eine Ansteckung gilt ein Kontakt von Gesicht zu Gesicht über mindestens 5 Minuten oder ein gemeinsamer Aufenthalt in einem geschlossenen Raum über eine Stunde oder länger.
Die Infektion des Kindes erfolgt auf dem Blutweg oder nach der Entbindung über die Luft. Das angeborene Varizellensyndrom zeigt sich durch Geschwüre der Haut, unterentwickelte und gelähmte Gliedmaßen, Wachstumsstörungen, Entzündungen der Augen, Hirnkrämpfe und Rückbildung der Gehirnsubstanz bei hoher Sterblichkeitsrate.
Die Infektion ist für ein Kind besonders gefährlich bei Ausbruch des mütterlichen Ausschlags 5 Tage vor bis 3 Tage nach der Entbindung. Es droht eine schwere kindliche Infektion mit ebenfalls häufig tödlichem Ausgang.
Vorbeugung:
Eine aktive Impfung vor der Schwangerschaft zweimal im Abstand von 6 Wochen wird von der Ständigen Impfkommission für Frauen ohne Immunität mit Kinderwunsch empfohlen, die Ansprechrate nach Impfung liegt zwischen 80 und 98 %. Die Impfung ist eine Leistung, die von allen Krankenkassen getragen wird.
Vorgehen in der Schwangerschaft bei bekannt fehlender Immunität:
In der Schwangerschaft sollte man von erkrankten Personen Abstand halten! Eine passive Immunisierung kann nach Varizellenkontakt bei fehlender Immunität innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden, auch wenn hierdurch eine Infektion nur in 48% der Fälle verhindert wird. Zur Verfügung steht Varitect, intravenös gegeben (1 ml/kg KG).
Kosten:
Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger nur bei Krankheitsverdacht.
Erkrankung: | Gefährdungsdauer: |
Keuchhusten | bis zum 20. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall |
Ringelröteln | bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall |
Röteln | bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall |
Masern | bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall |
Windpocken | bis zum 28. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall |
Hepatitis A | bis zum 50. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall |