Infektionen

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Von großer Bedeutung wegen der Möglichkeit einer Übertragung auf das ungeborene Kind und einer damit verbundenen Schädigung sind nur einige wenige Infektionen. Deshalb werden entsprechend den Mutterschaftsrichtlinien Laboruntersuchungen auf Chlamydien, Röteln, Lues, HIV und Hepatitis B durchgeführt, um Infektionsrisiken möglichst frühzeitig zu erkennen. Die Kosten hierfür übernehmen alle Krankenkassen. Diese Untersuchungen umfassen aber nicht alle gefährlichen Infekte. Erst bei Verdacht auf Toxoplasmose, Ringelröteln, Windpocken oder Cytomegalie wird als eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen der entsprechende Immunitätsstatus überprüft. Dessen Ergebnis liegt erst nach einigen Tagen vor, eine sorgenvolle Zeit für die Schwangere und ihre Familie. Die Kenntnis des Immunitätsstatus auch dieser Infekte schon zu Beginn einer Schwangerschaft kann ebenso von Vorteil sein wie das Wissen um vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung einer Infektion beispielsweise auch bei Listeriose. Weitere Erreger von Bedeutung sind Streptokokken der Gruppe B und Hefepilze. Mit diesen Keimen kann sich das Kind unter der Geburt anstecken. Auch eine Untersuchung auf diese Erreger ist nach den Mutterschaftsrichtlinien leider nicht vorgesehen. Es erfolgt auch eine Information über die Bedeutung einer Infektion mit Herpes simplex, Masern und Borreliose in der Schwangerschaft.

Bei vorliegender bekannter Immunität gegen einen Erreger sind sie und ihr Kind vor einer Infektion geschützt. Bei bekannt fehlender Immunität dagegen stehen, wenn möglich, vorbeugende Maßnahmen zur Vermeidung einer Infektion im Vordergrund und bei Verdacht auf eine Infektion können schnellst möglich diagnostische und therapeutische Schritte eingeleitet werden.
Borreliose:

Borrelien sind Bakterien, welche hauptsächlich über Zecken auf den Menschen übertragen werden können. Etwa jede 10. Zecke ist mit Borrelien infiziert. Davon scheint nur jede 4. Zecke den Erreger auf den Menschen zu übertragen. Innerhalb weniger Tage entwickelt sich bei etwa 60 % der Borrelieninfektionen eine flammende Rötung, die sich flächenhaft über mehrere Zentimeter ausbreitet. Bei anderen Betroffenen ist die Rötung nur schwach und flüchtig oder eben gar nicht vorhanden, so dass dieses Infektionsstadium übersehen wird. Wochen bis Monate später können in Form einer sogenannten Lyme-Borreliose beispielsweise Muskel- und Gelenkschmerzen, Erschöpfungszustände oder Sehbeschwerden auftreten. In der ersten Schwangerschaftshälfte ist eine Übertragung auf das Ungeborene wahrscheinlicher, Fehlgeburten wie Missbildungen können die Folge sein. IgM-Antikörper können wohl erst 6 Wochen nach Infektion nachgewiesen werden. In der Frühphase der Infektion kommt eine Therapie mit 3x 500 mg Amoxicillin täglich oder Cefuroxim über 2-3 Wochen in Betracht.
Chlamydien:

Chlamydien der Serogruppen D-K sind nach den humanen Papillomaviren die häufigsten Erreger von Krankheiten, die bei sexuellen Kontakten übertragen werden, aber auch Schmierinfektionen beispielsweise über verschmutzte Handtücher können selten vorkommen. In Deutschland rechnet man mit einem Vorkommen dieser Erreger bei 3-4 % aller Frauen. Bei einem positiven Partner ist in ungefähr der Hälfte der Fälle auch der andere Partner infiziert. Die Infektion verläuft überwiegend symptomlos oder symptomarm und kann somit sogar über Jahre unerkannt bleiben. Mögliche Folgen sind beispielsweise Gebärmutterhals-, Eileiter-, Harnröhren- und Gelenkentzündungen. Für Schwangere besteht das Risiko des vorzeitigen Blasensprungs und der Frühgeburt, sie überträgt während der Geburt mit einer Wahrscheinlichkeit von fast 50 % den Erreger auf das Kind, was zu einer schweren Entzündung der Augen und nach einigen Wochen auch zu einer lebensbedrohlichen Lungenentzündung beim Säugling führen kann. Eine Behandlung ist antibiotisch leicht möglich, der Partner sollte immer mitbehandelt werden. Bei der Behandlung Schwangerer mit einer unkomplizierten Chlamydieninfektion ist Azithromycin in einer Einzeldosis von 1 g oder 1.5 g das Mittel der Wahl. Mit der Therapie sollte unmittelbar nach Stellung der Diagnose begonnen werden. Bei Unverträglichkeit kann mit Erythromycin behandelt werden. Erythromycin verursacht allerdings dosisabhängig u. U. erhebliche gastrointestinale Nebenwirkungen. Deshalb wird neben einer einwöchigen Therapie mit 4x 500 mg Erythromycin pro Tag alternativ eine 14-tägige Behandlung mit der halben Einzeldosis empfohlen. Therapie der dritten Wahl ist Amoxicillin, 3x 500mg/Tag, über 7 Tage. Der Therapieerfolg ist durch eine Kontrolle 8 Wochen nach Behandlungsbeginn sicherzustellen. Ein positive Kontrolle nach Therapie kann durch abgetötete Bakterien verursacht sein, eine nicht ausreichende Therapie oder eine erneute Infektion. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Infektionen & Dermatosen in der Gynäkologie dieser Homepage.

Vorbeugung:
Bei Geschlechtsverkehr mit flüchtigen Bekanntschaften und wechselnden Partnern ist die Verwendung von Kondomen anzuraten.

Kosten:
Die Kosten für einen sogenannten Antigen- oder Nukleinsäurenachweis ohne Amplifikation dieses Erregers werden in der Schwangerschaft von allen Krankenkassen getragen.
Leitlinie Chlamydien-Infektionen Stand 2016
Cytomegalie:

Eine Infektion mit Cytomegalieviren (CMV) gilt mit mehreren Tausend infizierten Kindern pro Jahr als häufigste Ursache angeborener Infektionen mit kindlicher Erkrankung bei der Geburt und von Spätschäden in Europa. Bei ca. 700.000 Schwangerschaften pro Jahr in Deutschland erkranken knapp 700 Neugeborene an solch einer angeborenen Infektion.

Nach einer Erstinfektion besteht eine lebenslange Persistenz des Erbguts des Virus im Körper. Deshalb ist eine Reinfektion durch eine Reaktivierung des Virus möglich (siehe lokale Reaktivierung in der Brustdrüse).

Die Durchseuchung bei Frauen im gebärfähigen Alter beträgt 45-50 % für westliche Industrienationen (bei Frauen aus ressourcenarmen Gebieten und Entwicklungsländern 80-100 %), das Risiko nicht infizierter Frauen für eine Erstinfektion in der Schwangerschaft soll mindestens 1 % betragen. Die Erkrankung verläuft bei Erwachsenen häufig asymptomatisch oder uncharakteristisch.
Studienbasierte Hochrechnungen zur Epidemiologie der kongenitalen Infektion mit dem humanen Cytomegalievirus in Populationen mit hoher und niedriger Seroprävalenz in absoluten Zahlen. Die Begrifflichkeit "bleibende Schäden" schließt eine nur apparativ erfassbare Symptomatik, zum Beispiel subklinisches Hördefizit, und kognitive Spätfolgen mit ein.
* Rate an Schädigungen im Alter von zwei Jahren


Das Hauptrisiko von Kindsschäden liegt bei einer Erstinfektion der Mutter vom 1. bis zum Beginn des 2. Schwangerschaftsdrittels.

Ein Befall des Feten erfolgt in ungefähr 40 % der Fälle, davon weisen ca. 10 % angeborene Schäden bei der Geburt auf, von diesen versterben 12-30 %, weitere 90 % leiden unter Spätfolgen. Bei den asymptomatischen Neugeborenen ist in 8-15 % mit Spätfolgen zu rechnen.

Die Infektion kann zu komplexen Hirnschädigungen führen. Spätfolgen sind geistiger und körperlicher Entwicklungsrückstand, Intelligenzdefizit, Sprach- und vor allem Hörstörungen. Bei Geburt können infizierte Neugeborene Symptome der floriden viralen infektion aufweisen. Blutbildveränderungen, Petechien, eine Hepatitis, Zeichen einer Lungenentzündung, Augenhintergrundveränderungen und die Hörstörungen sind wegweisend für die Diagnose.

Auch Reinfektionen mit anderen Cytomegalie-Stämmen kommen vor! Deshalb können auch die Neugeborenen von Schwangeren mit schon natürlich erworbener Immunität, also vorhandenen IgG-Antikörpern, symptomatisch erkranken, wenn auch deutlich seltener (in weniger als 2 % der Fälle) als bei Erstinfektionen. Der Schweregrad der Erkrankung scheint aber unabhängig vom Typ der Infektion der Mutter zu sein.

Vorbeugung:
Für die Übertragung des Erregers ist ein längerer enger Körperkontakt notwendig. Die Infektion erfolgt überwiegend bei Sexualverkehr über Sperma und Scheidensekret oder durch Kontakt mit virusausscheidenden Säuglingen und Kleinkindern über Speichel, Harn, Tränen oder Nasensekret. Nach einer Erstinfektion kann das Virus über Wochen bis Monate über die Körpersekrete ausgeschieden werden. Entsprechende hygienische Maßnahmen, wie gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife nach Füttern und Baden, keine gemeinsame Verwendung von Handtüchern und Zahnbürsten, Benutzen von Einmalhandschuhen beim Windelwechsel und vorsichtiger Umgang mit bespeichelten Spielsachen sowie Vermeidung intensiver Mundküsse mit möglicherweise virusausscheidenden Menschen sind für Schwangere ohne Immunität sinnvoll.

Das Virus kann auch nach der Geburt von einer infizierten Mutter über die Muttermilch auf das Neugeborene übertragen werden. Dies geschieht bei serologisch positiven Müttern sehr häufig und zwar über eine lokale CMV-Reaktivierung in der Brustdrüse . Reife Neugeborene infizieren sich in nur ca. 10 % der Fälle, die Infektion verläuft in der Regel asymptomatisch. Für Frühgeborene stellt die Infektion aufgrund ihres unreifen Immunsystems eine größere Gefahr dar, in bis zu 80 % der Fälle kommt es zu symptomatischen Verläufen mit Blutbildveränderungen, Lungenentzündungen und Schwellungen von Leber und Milz. Deshalb werden für Frühgeborene aktuell Präventionsmöglichkeiten diskutiert, z. B. könnte eine Inaktivierung des Virus in der Muttermilch durch Pasteurisierung (30 Minuten bei 62,5°C) erfolgen.


Vorgehen in der Schwangerschaft bei Krankheitsverdacht:
Die Primärinfektion einer Schwangeren und ihres Feten verläuft zu rund 80 % asymptomatisch. Ansonsten ist sie bei der Schwangeren von unspezifischen grippeähnlichen Symptomen begleitet.


Beim Feten weisen Ultraschallbefunde wie
fetale Wachstumsstörung , Erweiterung der Hirnwasserräume, ein stark echogener Darm, Bauchwasser und eine abnorm vermehrte Fruchtwassermenge kombiniert mit positivem Virusbefund in Fruchtwasserflüssigkeit (sinnvoll 6 Wochen nach Erkrankungsbeginn und frühestens in der 21. Schwangerschaftswoche) auf einen infizierten und erkrankten Feten hin. In diesem Fall ist ein Schwangerschaftsabbruch zu diskutieren. Allerdings sind auch nur in einem Fünftel der Fälle von infizierten Neugeborenen Auffälligkeiten in der Sonographie bereits in der Schwangerschaft erkennbar.

Es stehen bis heute leider weder eine Impfung noch eine zugelassene medikamentöse Therapie zum Schutz vor einer Infektion oder zur Behandlung einer schwangeren Frau zur Verfügung. Die Wirksamkeit eines spezifischen Hyperimmunglobulins bei erkrankten Schwangeren zum Schutz des Ungeborenen wird zurzeit im Rahmen einer Studie untersucht.

Kosten:
Frauen mit einem Kinderwunsch oder zu Beginn einer Schwangerschaft sollten gemäß einer Empfehlung der "
ICON® - Initiative zur Prävention Kongenitaler Cytomegalieinfektionen" ihren Immunstatus überprüfen lassen. Schwangere, bei denen keine Antikörper im Blut nachzuweisen sind, sollten einer Infektion möglichst vorbeugen und eine Überprüfung des negativen Antikörperstatus am Ende des ersten Schwangerschaftsdrittels vornehmen lassen. Die Krankenkassen erstatten die Kosten für solch eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger aber nur bei Krankheitsverdacht. Für betroffene Eltern sei auch die deutsche CMV-Selbsthilfegruppe empfohlen.

Hefepilze (Candida):

In der Schwangerschaft befindet sich wegen einer erhöhten Produktion von weiblichen Hormonen in der Scheide vermehrt Zucker. Außerdem besitzen Hefepilze sogenannte Östrogenrezeptoren, Empfangseinrichtungen für bestimmte weibliche Hormone. Dadurch steigt in der Schwangerschaft die Kolonisation (Besiedlung) der Scheide mit Hefepilzen der Gattung Candida und liegt am Ende der Schwangerschaft bei 30-35 %. Im Falle einer Infektion klagt die Patientin meistens über Juckreiz und Ausfluss. Unter der Geburt wird der Pilz in ca. 80 % der Fälle von der mütterlichen Scheide auf die Haut des Neugeborenen übertragen. Fast alle so besiedelten Kinder erkranken in der Folge an einer Entzündung des Mundes (Mundsoor) und des Genitale (Windeldermatitis). Deshalb wird nach den Empfehlungen zur antimykotischen Therapie der vaginalen Hefepilz-Kolonisation von Schwangeren zur Verhütung von Kandidamykosen beim Neugeborenen das Anlegen einer Pilzkultur aus der Scheide ab der 34. Schwangerschaftswoche empfohlen. Bei Erregernachweis sollte eine Therapie der Scheide erfolgen, wodurch sich sehr häufig die Infektion des Neugeborenen vermeiden läßt. Bei hartnäckiger Infektion behandelt man mit Clotrimazol als Ein-Tages- oder 3-Tage-Therapie einmal pro Woche und drei Wochen hintereinander. Eine Partnertherapie ist nicht erforderlich. Infiziert sich ein Neugeborenes trotzdem und auch noch wiederholt, sollte an die Möglichkeit einer symptomlos besiedelten mütterlichen Brustwarze gedacht werden.

Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist keine Reihenuntersuchung aller Schwangeren vorgesehen.
DGGG Leitlinie Vulvovaginalmykose
Hepatitis B:

Hepatitis B gilt als sexuell übertragbare Krankheit, eine weitere wichtige Übertragungsquelle sind kontaminierte Nadeln unter Drogenkonsumenten. Pro Jahr infizieren sich in Deutschland etwa 50.000 Menschen, daneben gibt es etwa 400.000 chronische Virus-Träger. Der Infekt verläuft in mehr als der Hälfte der Fälle asymptomatisch. Die akute Entzündung der Leber kann zu einem Druckgefühl im Oberbauch führen, Verdauungsbeschwerden auslösen, die Stuhlfarbe aufhellen, einen Juckreiz der Haut erzeugen und die Augen gelb verfärben. Bei 10 % der Erwachsenen und nahezu 100 % der Neugeborenen ergibt sich eine Chronifizierung der Infektion, das heißt, dass über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten ständig eine aktive Virusvermehrung in der Leber und Ausscheidung beispielsweise über Körpersekrete wie Samenflüssigkeit, Vaginalsekret oder Muttermilch stattfindet. Die Symptome, welche die Betroffenen aufweisen, sind meist zunächst uncharakteristisch. Nach Jahren können aber eine Leberzirrhose oder auch ein Leberzellkarzinom entstehen.

Vorbeugung:
Als Schutz bietet sich der Gebrauch von Kondomen beim Geschlechtsverkehr an. Eine gründliche Körperhygiene von Virus-Trägern kann das Infektionsrisiko weiter senken. Bei der Infektion einer Schwangeren wird das Virus im Mutterleib nicht auf das Ungeborene übertragen. Erst unter der Geburt besteht ein Infektionsrisiko, weshalb sofort danach eine Impfung sowohl mit Immunglobulinen (sogenannte passive Immunisierung) als auch mit Totimpfstoff (Simultanimpfung) stattfinden sollte, um einen unmittelbaren Schutz für das Neugeborene zu erlangen. Geimpfte Kinder können gestillt werden. Nach Abschluss der Grundimmunisierung von solchen Neugeborenen ist eine serologische Kontrolle erforderlich. Alle anderen Kinder werden zwischen dem 3. und 15. Lebensmonat nur mit dem Totimpfstoff geimpft.

Kosten:
Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist eine Untersuchung auf HBsAg (ein Antigen des Virus) bei allen Schwangeren nach der 32. Schwangerschaftswoche vorgesehen. Die Kosten hierfür übernehmen alle Krankenkassen. Der Nachweis dieses Antigens beweist, dass die Schwangere an Hepatitis B erkrankt ist und die Viren über Körpersekrete ausscheidet.
Herpes simplex:

Infektionen mit den Herpes-simplex-Virus Typen 1 und 2 (HSV-1 und HSV-2) gehören zu den häufigsten sexuell übertragenen Erkrankungen. Die Durchseuchung der Bevölkerung mit Herpes-simplex-Viren wird auf bis zu 90 % geschätzt. Der Mensch ist das einzige Reservoir für den Erreger. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch Tröpfcheninfektion oder Sexualkontakte mit meist symptomfreien Virusausscheidern.

Bei einer Infektion kommt es zur Entwicklung typischer Bläschen, welche schmerzen und jucken. Die Erkrankung einer Schwangeren kann einen schwereren Krankheitsverlauf haben als bei Nicht-Schwangeren, sie führt aber nur selten zur Infektion des Ungeborenen. Das höchste Risiko für eine Infektion des Ungeborenen besteht bis zur 20. Schwangerschaftswoche bei mütterlicher HSV-2-Primärinfektion und ausgeprägten Allgemeinsymptomen. Mögliche Folgen sind Fehl- und Totgeburten sowie Anomalien bei überlebenden Kindern wie kleine Kopfumfänge, Haut- und Augenerkrankungen.
Es besteht aber bei Herpes genitalis kurz vor oder unter der Geburt ein hohes Risiko für eine neonatale Infektion des Neugeborenen, vor allem, wenn es sich um Kinder ohne mütterlichen Nestschutz handelt (seronegative Mütter mit Primärinfektion, Mütter mit kurz zurückliegender Primärinfektion). Unter der Geburt infizierte Kinder sind durch drei Krankheitsbilder mit unterschiedlicher Prognose bedroht:
  • lokalisierte HSV-Erkrankung (Haut, Auge)
  • HSV-Gehirnentzündung
  • HSV-Infektion mit Allgemeinsymptomen und möglichem Multiorganversagen
Manifestiert sich ein Herpes genitalis erstmals in der Schwangerschaft, sollte man die Art der Erkrankung durch PCR (typenspezifischer Virusnachweis) und Serologie (IgG-Antikörperstatus) genauer abklären:
  • Primärinfektion ohne Antikörper für HSV-1 und HSV-2?
  • Primärinfektion mit Antikörpern für den anderen HSV-Typ?
  • Rezidiv einer HSV-Infektion (Antikörper für den vorliegenden HSV-Typ vorhanden)?
Alle Infektionen sollten systemisch mit 5x 200 mg Aciclovir als Mittel der Wahl oder 2x 500 mg Valaciclovir (Valtrex®), wenn Aciclovir nicht wirkt, täglich in Tablettenform über 10 Tage behandelt werden. Nach Behandlung mit diesen Medikamenten in der Schwangerschaft sind keine teratogenen Effekte beobachtet worden, trotzdem vermeidet man möglichst eine Behandlung vor Ende der 14. Schwangerschaftswoche. Aciclovir sollte bevorzugt eingesetzt werden, da mit diesem Medikament die meisten Erfahrungen bestehen.

Vorbeugung:
Bei Schwangeren nach Erkrankung an Herpes genitalis im ersten oder zweiten Schwangerschaftsdrittel reduziert die vorsorgliche Gabe von 3x 400 mg Aciclovir oder 2x 250 mg Valaciclovir ab der 36. Schwangerschaftswoche das Risiko einer klinisch rezidivierenden Infektion und damit das Kaiserschnittrisiko.
Als geburtshilfliches Management wird empfohlen:
Kaiserschnitt bei
  • akutem Herpes genitalis oder typischen Vorzeichen bei Geburtsbestrebungen
  • Primärinfektion nach der 28. Schwangerschaftswoche, vor allem 4-6 Wochen vor der Geburt
Normale Entbindung mit Aciclovir-Prophylaxe bei
  • rezidivierendem Herpes genitalis
  • Primärinfektion bis zur 28. Schwangerschaftswoche
Empfehlung zur Vermeidung invasiver Maßnahmen bei normaler Entbindung, soweit möglich
  • keine Skalpelektrode, Fetalblutuntersuchung, vaginal-operative Entbindung
HIV (AIDS):

Das Human-Immundefizienz-Virus (HIV) wird in der Regel über Körpersekrete oder Blut in Verbindung mit sexuellen Kontakten oder intravenösen Drogenkonsum übertragen. Das symptomfreie Intervall danach ist individuell unterschiedlich und kann auch ohne Therapie 10-15 Jahre dauern. Jeden Tag infizieren sich auf der Welt über 16.000 Menschen neu mit HIV, davon 1.600 Kinder durch ihre Mütter, entweder vor oder während der Geburt, aber auch durch das Stillen. In Deutschland ist mit etwa 2.000 Neuinfektionen pro Jahr zu rechnen.

Vorbeugung:
Nur der konsequente Gebrauch von Kondomen kann eine sexuelle Übertragung verhindern. Das Kind einer infizierten Schwangeren kann mit großer Wahrscheinlichkeit durch einen geplanten Kaiserschnitt an der wehenlosen Gebärmutter bei Anwendung einer besonders schonenden operativen Technik und unter gleichzeitiger medikamentöser Therapie der Mutter vor der Erkrankung geschützt werden. Bei vorzeitigen Wehen in der Schwangerschaft vor der 34. Schwangerschaftswoche sollte diese medikamentöse Behandlung der Mutter sofort und bis zur Entbindung erfolgen. Leider darf nicht gestillt werden.

Kosten:
Die Kosten für eine Blutuntersuchung zur Klärung der Immunitätslage werden in der Schwangerschaft von allen Krankenkassen getragen.

Link:
HIV Selbsthilfe - Homepage des Landesverbandes AIDS-Hilfe NRW
DAIG HIV-Therapie in der Schwangerschaft Stand 2017
Listeriose:

Die Bakterie Listeria monocytogenes in der Natur weit verbreitet, der eigentliche Standort dürfte der Erdboden sein. Tiere können Träger des Erregers sein, ohne selbst zu erkranken. Die Listeriose kann durch den Verzehr von verseuchten Lebensmitteln auf den Menschen übertragen werden. Der Temperaturbereich, in dem sich Listerien vermehren können, reicht von 4-45°C. Eine Listeriose bei Erwachsenen wird in Deutschland pro Jahr zwar nur etwa 200-mal festgestellt, es besteht Meldepflicht, man rechnet aber mit einer sehr hohen Dunkelziffer. Zudem sind Schwangere im Vergleich zur Normalbevölkerung 10 mal anfälliger gegenüber Listerien, da bei Ihnen die sogenannte zellvermittelte Immunität geschwächt ist, am meisten im letzten Schwangerschaftsdrittel. Die Bakterien kommen nicht nur in der Erde, sondern auch in Kompost und Abwasser vor. Von dort aus werden zunächst pflanzliche Lebensmittel kontaminiert. Über die Nahrungskette gelangen die Listerien in Nutztiere, so dass auch Fleisch und Fleischprodukte, Milch und Milchprodukte Listerien enthalten können. Vor allem Lebensmittel wie aus Rohmilch hergestellter Weichkäse, z. B. Brie, und rohes Fleisch, z. B. Salami, können mit Listerien kontaminiert sein, aber auch grüner Salat und Muscheln sind häufige Erregerquellen. Rohmilch ist Milch, die nicht über 40°C erwärmt worden ist. Bei Abgabe von Rohmilch durch Erzeugerbetriebe muß an der Abgabestelle gut sicht- und lesbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen“ angebracht sein. Eine Liste der Rohmilchkäsesorten findet man über den Link. Auch Lachs, speziell vakuumverpackter Räucherlachs kann stark mit Listerien kontaminiert sein.

Erhitzte Nahrungsmittel sind immer frei von Listerien, da diese bereits nach zweiminütigem Erhitzen auf über 60 °C absterben. Da Listerien sich auch bei üblicher Kühlschranktemperatur vermehren können, sollten Schwangere risikobehaftete Lebensmittel nach Möglichkeit meiden und auf keinen Fall ungekochte Risikolebensmittel längere Zeit im Kühlschrank aufbewahren.

Die Klinik der menschlichen Listeriose ist vielgestaltig. Die Mehrzahl der Infektionen verläuft unbemerkt, da oft nur ein kurzer fieberhafter, grippeähnlicher Schub beobachtet wird. Eine Diagnostik der Infektion ist sehr schwierig, für eine labordiagnostische Früherkennung fehlen geeignete Möglichkeiten. Die Bakterien müssen aus z. B. Blut, Urin, Stuhl oder Mutterkuchengewebe kulturell angezüchtet werden. Auch der Nachweis einer Immunität gelingt aufgrund meist nur geringer Antikörperentwicklung und sogenannten Kreuzreaktionen mit anderen Bakterien nicht zufriedenstellend. Oft kann die Diagnose erst indirekt durch den Erregernachweis bei einem erkrankten Kind gestellt werden.

Beim Feten können die Listerien sich in allen Organen einlagern, auch die Eihäute können sich entzünden. Die Folgen sind häufig Fehl- oder Totgeburten. Lebendgeborene leiden unter anderem an Atemstörungen, Trinkschwäche, Hautausschlag sowie Entzündungen der Hirnhäute bei hoher Sterblichkeit.

Als Therapie wird primär die Gabe von Ampicillin (2 g i.v. alle 4 Stunden) empfohlen. Sie muss über mindestens 2 Wochen nach Abklingen der Symptome und Normalisierung der Entzündungsparameter hinaus fortgeführt werden.

Vorbeugung:
Eine spezifische Impfung ist nicht möglich. Der Verzehr von potenziell mit Listerien kontaminierten Lebensmitteln ist deshalb unbedingt zu vermeiden.

Tipps:
  • Häufig Hände waschen, insbesondere nach dem Toilettengang oder dem Kinderwickeln.
  • Die Übertragung von Keimen von rohen auf gekochte Lebensmittel sollte vermieden werden.
  • Lebensmittel richtig durchkochen. Rinde von bestimmten Käsesorten abschneiden.
  • Schwangere sollten Rohmilchprodukte und rohe Fleischerzeugnisse vermeiden.
  • Vorgekochte bzw. halbfertige Lebensmittel so schnell wie möglich verbrauchen.
  • Regelmäßige Reinigung des Kühlschranks.
  • Der Kühlschrank sollte immer kälter als 4 °C sein.

Kosten:
Die Krankenkassen erstatten bei Krankheitsverdacht die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger. Da ein Infekt nicht zu einer bleibenden Immunität führt, sind sonstige Untersuchungen nicht sinnvoll.
BfR Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien
Lues (Syphilis):

Der Erreger der Lues, auch Syphilis genannt, ist das Bakterium Treponema pallidum. Es dringt über die gesunde Haut in den Körper ein. Der häufigste Übertragungsweg ist Geschlechtsverkehr. In Deutschland rechnet man mit ca. 1.000 Infektionen pro Jahr. 2-10 Wochen nach Infektion bildet sich an der Eintrittspforte, in der Regel also an den Geschlechtsorganen, ein schmerzloses Geschwür zusammen mit einer Schwellung der regionären Lymphknoten, welches innerhalb von 3-6 Wochen wieder abheilt. Ungefähr nach 9-24 Wochen zeigt sich ein typischer Hautausschlag, oft ist die Handinnenfläche betroffen, in Verbindung mit einem allgemeinen Krankheitsgefühl und Haarausfall. Über den Mutterkuchen kann der Erreger auf das Ungeborene übertragen werden. Es drohen eine Fehl- oder Totgeburt. Wenn keine Fehlgeburt eingetreten ist, kann sich die Erkrankung bereits in der Schwangerschaft manifestieren. Sonographisch zeigen sich dann beim Feten ggf. eine verdickte Plazenta, eine Lebervergrößerung, Bauchwasser oder sogar ein Hydrops (Flüssigkeitsansammlung, die sich über weite Teile des Körpers eines ungeborenen Kindes ausgebreitet hat und auch in serösen Körperhöhlen wie Pleura, Peritonealhöhle und Herzbeutel sowie in den Weichteilen besteht). Auch zunächst scheinbar gesund geborene Kinder können im weiteren Verlauf schwer erkranken. Es stehen gut wirksame Antibiotika zur Behandlung zur Verfügung, z. B. das Benzylpenicillin Retacillin® Comp. 1.200.000 in Injektionsflaschen zur intramuskulären Applikation.

Vorbeugung:
Die sicherste Methode eine Infektion zu verhindern ist das Kondom.

Kosten:
Die Kosten für eine Blutuntersuchung zur Klärung der Immunitätslage werden in der Schwangerschaft von allen Krankenkassen getragen.
Masern:

Das Masernvirus stellt 4-5 Tage vor bis 4 Tage nach Auftreten eines Hautausschlags eine hoch ansteckende Infektion dar. Vorzeichen sind hohes Fieber, eine Bindehautentzündung und eine Entzündung der Luftröhren- und Bronchialschleimhaut. Noch vor dem Hautausschlag kann man an der Wangenschleimhaut sogenannte Koplik-Flecken sehen, weißliche, kalkspritzerartige, festhaftende Stippchen mit einem leicht geröteten Hof sind bevorzugt in Höhe der vorderen, unteren Backenzähne zu finden. Der Hautausschlag ist charakteristisch. Es entstehen stecknadelkopfgroße und einige allein stehende nur stecknadelspitzengroße Rötungen, beginnend am Kopf, z. B. hinter den Ohren. Die Ausbreitung erfolgt innerhalb von 3 Tagen über den Körperstamm und die Extremitäten, wobei es dann am Anfangsort schon wieder verblasst.
In der Schwangerschaft besteht für die erkrankte Schwangere ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung einer Lungenentzündung und in der Folge Fehl- und Frühgeburten. Es kommt nicht zu Erkrankungen der Embryonen oder Feten. Lediglich unter der Geburt ist eine Übertragung des Virus auf das Kind möglich. Eine mögliche Spätkomplikation stellt die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) dar, eine meist fatal verlaufende Infektion des Gehirns.
Als relevanter Masernkontakt gilt jeglicher direkter Kontakt zu Masernerkrankten während der Ansteckungsphase.
Zur Vorbeugung ist eine passive Impfung der Schwangeren innerhalb von 72 Stunden nach Exposition möglich, welche zumindest den Verlauf einer Infektion der Kinder mildert, die sich unter der Geburt anstecken. Nach einer Immungloulingabe ist die MMR-Impfung für 8 Monate nicht sicher wirksam.
Ringelröteln:

Das humane Parvovirus B-19 ist der Erreger der Ringelröteln. Andere Bezeichnungen dieser Krankheit sind Erythema infectiosum oder "fünfte" Kinderkrankheit. Der letzte Ausdruck bezieht sich auf die fünf Erkrankungen im Kindesalter, die mit einem Hautausschlag als kennzeichnendem Symptom einhergehen: Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach und eben Erythema infectiosum. Der Infekt sollte also auch nicht mit Röteln verwechselt werden. Das Virus ist weltweit verbreitet. Die Durchseuchung von Frauen im gebärfähigen Alter in Deutschland beträgt ca. 60-70 %. Nach einer Infektion wird eine lebenslange Immunität erworben. Es wurde nachgewiesen, dass es bei einer von 400 Schwangerschaften zu einer mütterlichen Infektion kommt.

Die Übertragung erfolgt als Tröpfcheninfektion über die Luft, also bei engen persönlichen Kontakt zu Infizierten. Infektionsquelle sind häufig Kinder, meist die eigenen. Die Zeit nach Eindringen des Virus bis zum Auftreten von Symptomen beträgt zwischen 13 und 18 Tagen. Die Ansteckungsgefahr beginnt ungefähr 6 Tage vor und reicht bis ca. 4 Tage nach Beginn des Krankheitsbildes.

Als typischer Verlauf bei Kindern zeigt sich zunächst eine girlandenförmige Rötung auf den Wangen des Gesichts, gefolgt von einem fleckigen Ausschlag an Körper und Gliedmaßen. Der Erkrankungsverlauf bei Erwachsenen ist in der Hälfte der Fälle asymptomatisch oder uncharakteristisch, kann aus Jahre andauernden Gelenkbeschwerden bestehen.

Über den Mutterkuchen werden 33 % der Ungeborenen von infizierten Müttern angesteckt. Das Virus infiziert bevorzugt Zellen der Blutbildung und vermehrt sich in ihnen. Hierdurch wird die Blutbildung gehemmt. Es kann nach 2-8 Wochen eine schwere Blutarmut (Anämie) resultieren, an der das Kind im Mutterleib versterben kann. Die fetale Komplikationsrate ist bei einer Infektion der Mutter zwischen der 9. und 20. Schwangerschaftswoche mit ca. 7 % am höchsten. Bei einer mütterlichen Infektion nach der 32. Woche sinkt das Risiko auf unter 1 %. Mißbildungen werden nicht hervorgerufen.

Vorbeugung:
Eine spezifische Vorbeugung und Therapie gibt es nicht. So ist in der Schwangerschaft bei fehlender Immunität ein Kontakt mit an Ringelröteln erkrankten Menschen unbedingt zu vermeiden.

Vorgehen in der Schwangerschaft bei bekannt fehlender Immunität:
Schwangere ohne Immunität müssen bei Auftreten von Ringelrötelnfällen solange Abstand halten, bis die Infektionswelle abgeklungen ist, das heißt bis etwa drei Wochen nach dem Auftreten des letzten Erkrankungsfalles. Zwei Wochen nach fraglichem Kontakt sollte eine erneute Überprüfung des Immunitätsstatus erfolgen. Bei nachgewiesener mütterlicher Infektion können fetale Komplikationen bis zu 10 Wochen später auftreten. Es sind in dieser Zeit wöchentliche Ultraschallkontrollen notwendig. Mittels Ultraschall lassen sich bei Anämie erhöhte Blutströmungsgeschwindigkeiten im fetalen Herz-Kreislauf-System (doppler-sonographische Kontrolle der A. cerebri media und der AV-Klappen) nachweisen. Einen Kalkulator für die MCA Peak Systolic Velocity findet man auf perinatology.com. Die Kontrollen sind bis 10 Wochen nach mütterlicher Infektion notwendig. Flüssigkeitsansammlungen in den kindlichen Körperhöhlen sind die Folge der Anämie. Eine fetale Bluttransfusion kann dann lebensrettend sein.

Kosten:
Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger nur bei Krankheitsverdacht.
Röteln:

In Deutschland sind ca. 5 % aller Frauen im gebärfähigen Alter gegen das Röteln-Virus nicht immun und damit durch eine mögliche Infektion gefährdet.

Der Mensch ist das einzige bekannte natürliche reservoir für das Virus. Bei Kindern verläuft diese Infektion in der Hälfte der Fälle symptomlos, während die meisten Jugendlichen und Erwachsenen mit Hautausschlag und Lymphknotenschwellungen reagieren. Schwerwiegende Komplikationen sind selten, dies ist beim Ungeborenen anders. Das Erkrankungsrisiko ist hier hoch, schätzungsweise 50 Rötelninfektionen von Embryonen pro Jahr treten in Deutschland auf. Eine Infektion in der Frühschwangerschaft führt häufig zur Fehlgeburt, bei einer Infektion bis zur 17. Schwangerschaftswoche stehen schwere Mißbildungen, vor allem des Herzens, der Augen und Ohren, im Vordergrund. Nach der 20. Schwangerschaftswoche sind keine kindlichen Schäden mehr zu erwarten.

Betroffene Menschen sind bereits 7 Tage vor Beginn des Ausschlags ansteckend und diese Gefahr kann bis zu 15 Tage danach anhalten. Auch symptomlose Kinder können den Erreger übertragen.

Eine Therapie steht nicht zur Verfügung. Bei nachgewiesener Infektion in der Schwangerschaft muß die Möglichkeit der vorzeitigen Schwangerschaftsbeendigung diskutiert werden. Eine Infektion des Embryos/Feten ist durch den Erregernachweis im Fruchtwasser und Fetalblut sowie den Nachweis spezifischer IgM-Antikörper im Fetalblut ab der 22./23. Schwangerschaftswoche zu belegen.

Vorbeugung:
Die Vermeidung von Kontakt mit Infizierten ist wegen der schon vor Ausbruch von Symptomen bestehenden Ansteckungsgefahr wenig erfolgversprechend. Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene aktive Rötelnschutzimpfung aller Kinder sowie aller Erwachsenen mit fehlender Immunität steht hier an erster Stelle. Sind zwei Rötelnimpfungen ordnungsgemäß dokumentiert, erfolgt im Mutterpass im Dokumentationsbereich für den Rötelntest der Eintrag: "Immunität durch Vorlage des Impfbuchs nachgewiesen". Sind allerdings keine zwei Rötelnimpfungen dokumentiert, ist bei der Erstuntersuchung in der Schwangerschaft eine Kontrolle der Rötelnantikörpertiter vorgesehen. Bei fehlender Immunität zu Beginn einer Schwangerschaft ist eine Titerkontrolle um die 16. Schwangerschaftswoche sinnvoll und eine Impfung nach der Stillzeit empfehlenswert. Bei Frauen mit negativen Rhesusfaktor, einem Blutgruppensystem, und passiver Impfung nach der Entbindung sollte diese erst im Abstand von 3 Monaten erfolgen.

Kosten:
Sowohl die Kosten für eine Blutuntersuchung zur Klärung der Immunitätslage in der Schwangerschaft als auch die Kosten für eine Rötelnimpfung vor einer Schwangerschaft werden von allen Krankenkassen getragen.
Streptokokken der Gruppe B:

Die sogenannten Streptokokken der Gruppe B (GBS) sind Bakterien, welche bei ca. 16 % aller Schwangeren nachweisbar sind. Sie verursachen keine Beschwerden und stellen für die Schwangere selbst keine Gefahr dar. Sie sind aber eine der häufigsten Ursachen für schwere Infektionen der Neugeborenen. Die Kinder können sich erst anstecken, sobald die Fruchtblase geplatzt ist. Die Übertragungsrate unter der Geburt liegt bei 40-60 %. Das Erkrankungsrisiko eines reifen Neugeborenen liegt bei ca. 1 %, steigt jedoch mit zunehmender Unreife bei Frühgeburten auf bis zu 100 % an. Diese bei der Geburt erworbene sogenannte frühe Form einer solchen Erkrankung (Early-Onset) äußert sich bei den Neugeborenen innerhalb der ersten Lebenstage häufig durch eine Lungenentzündung oder in schweren Fällen durch eine Blutvergiftung (Sepsis), eher selten kommt es zu einer Hirnhautentzündung (Meningitis). Etwa 4 % der Kinder versterben daran. Neurologische Langzeitfolgen treten insbesondere bei Kindern nach einer Meningitis auf, die in 25 % leichte bis mittelschwere und in 19 % schwere Beeinträchtigungen im weiteren Verlauf aufweisen.

Wegen der klinischen Folgen für das Neugeborene wird von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe, der Deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie und der Gesellschaft für Neonatologie und pädiatrische Intensivmedizin in einer Empfehlung zur Prophylaxe der Neugeborenensepsis durch Streptokokken der Gruppe B angestrebt, die Infektion durch vorsorgliche Behandlung der Schwangeren zu vermeiden.

Es wird die Anlage einer bakteriologischen Kultur auf B-Streptokokken mittels eines Selektivmediums zwischen der 36. und 38. Schwangerschaftswoche bzw. maximal fünf Wochen vor der Geburt bei fast allen Schwangeren empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt kann mit hinreichender Sicherheit eine Aussage über den vermutlichen Kolonisierungsstatus am errechneten Termin gemacht werden. Dazu müssen Abstriche vom Scheideneingang und mit einem mit Wasser angefeuchteten Tupfer auch vom Mastdarm entnommen werden (Rektumabstrich). Der von manchen Frauen als unangenehm empfundene Rektumabstrich kann auch durch einen Abstrich aus der Umgebung des Anus (Perianalabstrich) ersetzt werden, da vergleichende Untersuchungen gezeigt haben, dass die Aussagekraft gleichwertig ist. Auch bei Frauen mit positiver GBS-Kultur in einer vorhergehenden Schwangerschaft ist in jeder neuen Schwangerschaft ein erneutes Screening zu empfehlen, da sich gezeigt hat, dass 50-60 % dieser Frauen ein negatives Kulturergebnis in einer folgenden Schwangerschaft aufwiesen.

Auf die Untersuchung kann bei den Patientinnen verzichtet werden, bei denen schon Streptokokken im Urin während der Schwangerschaft nachgewiesen wurden oder die bereits ein Kind mit einer invasiven GBS-Infektion geboren haben. In beiden Fällen wird eine generelle antibiotische Prophylaxe unter der Geburt vorgenommen.

Bei Vorhandensein des Erregers wird den Schwangeren unter der Geburt eine intravenöse Antibiotikagabe (z. B. Penicillin G, Ampicillin oder Cefazolin) empfohlen. Dadurch wird eine Infektion in den meisten Fällen vermieden. Resistente GBS-Isolate gegen die drei Antibiotika wurden bislang nicht beobachtet. Eine Behandlung während der Schwangerschaft ist nicht effektiv, da die Bakterien, die zu den normalen Hautkeimen bei den betroffenen Schwangeren zählen, niemals vollständig und über längere Zeit eliminiert werden, sondern immer nur kurzfristig in ihrer Zahl massiv eingedämmt werden. Nicht notwendig ist die Antibiotikagabe, wenn ein geplanter Kaiserschnitt ohne vorherigen Blasensprung und ohne Wehentätigkeit erfolgt.

Besteht ein hohes Risiko für eine anaphylaktische Reaktion durch eine Penicillinallergie aufgrund von Anaphylaxie, Angioödem, Atemnot, Urtikaria und einem raschen Eintritt von Symptomen bei Einnahme von Penicillin der Vorgeschichte, sollte bei positiver Kultur eine Resistenztestung für Clindamycin sowie die Testung einer induzierbaren Clindamycinresistenz durchgeführt werden. Bei fehlender Resistenz ist Clindamycin Antibiotikum der Wahl, ansonsten Vancomycin. Im Vorfeld kann bei Unsicherheiten, ob eine Penicillinallergie vorliegt, auch eine Testung der Patientin darauf erfolgen.

Ist der GBS-Staus unter der Geburt unbekannt, wird bei Frühgeburtlichkeit, einem mehr als 18 Stunden zurückliegenden Blasensprung oder mütterlichem Fieber ebenfalls eine Antibiotikapropylaxe empfohlen.

Durch die Einführung einer GBS-Prophylaxe konnte die Inzidenz der frühen Form einer invasiven Infektion mit B-Streptokokken in den USA von 3-4 auf 0,5/1000 Lebendgeburten gesenkt werden.

Nach den Mutterschaftsrichtlinien ist keine Reihenuntersuchung aller Schwangeren vorgesehen.
DGGG Prophylaxe der Neugeborenensepsis durch Streptokokken Stand 2016
Toxoplasmose:

Der tierische Einzeller Toxoplasma gondii ist der Erreger der weltweit verbreiteten Toxoplasmose. Hauptwirt ist die Katze. Die Durchseuchungsrate der Hauskatzen in Deutschland liegt bei knapp 60 %.

Zwar kann eine infizierte Katze nur einmal in ihrem Leben über 14 Tage Erreger mit dem Kot ausscheiden, dann aber pro Tag 10 Millionen, die dann über Jahre überleben können. Durch Nahrungsaufnahme wird Toxoplasma auf andere Tiere und den Menschen übertragen. Infektionsmöglichkeiten liegen somit im Verzehr von erregerhaltigem, ungenügend erhitzten rohen Fleisch oder durch Katzenkot verunreinigten Lebensmitteln wie Obst, Salat und Gemüse.

Die Durchseuchungsrate bei schwangeren Frauen zwischen 18 und 29 Jahren in Deutschland beträgt schätzungsweise 20 %. Diese besitzen einen Immunschutz für das ungeborene Kind. Aufgrund eines nahezu linearen Anstiegs von 1 % pro Jahr liegt die Durchseuchungsrate bei Senioren zwischen 70 und 79 Jahren dann bei 77 %. Die Anzahl an Neuerkrankungen in der Schwangerschaft wird in Deutschland auf etwa 0,7 % geschätzt, was ca. 1200 vor der Geburt infizierten Neugeborenen im Jahr entsprechen würde, und soll um ein Vielfaches höher sein als die Meldedaten des Robert-Koch-Institutes, wo nur nachweislich erkrankte Neugeborene erfasst werden.  80-90 % der infizierten Kinder zeigen jedoch erst einen symptomlosen Verlauf, bevor nach Monaten oder Jahren Intelligenzdefekte und Krampfanfälle auffallen. Eine frische Infektion der werdenden Mutter verläuft in der Regel auch symptomlos, sie lässt sich nur mittels Blutuntersuchung nachweisen.

Diese kann heute mit Hilfe von zuverlässigen Antikörpersuchtests durchgeführt werden, da in Deutschland seit 1993 alle Reagenzien für die Toxoplasmosediagnostik der Zulassungspflicht durch das Paul-Ehrlich-Institut unterliegen.

Mit zunehmendem Schwangerschaftsalter nimmt die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung der Infektion auf die Frucht zu, die Schwere des Krankheitsbildes beim Ungeborenen aber ab. Die Zeitspanne zwischen der Ansteckung und dem möglichen Auftreten von Krankheitszeichen beträgt 2-3 Wochen.
Im 1. Schwangerschaftsdrittel kommt es in etwa 15 % der Fälle zu einer Erkrankung des Embryos, dann mit schwerster Schädigung oder Fehlgeburt als Folgen. Eine Erkrankung des Feten im 2. oder 3. Schwangerschaftsdrittel erfolgt in 44 bzw. 71 % der Fälle. In etwa 5 % der Fälle treten beim Neugeborenen ein Wasserkopf, Verkalkungen im Gehirn mit nachfolgenden Hirnschäden und Entzündungen der Augen auf (die klasssische Trias). In 10 % der Fälle werden Krankheitsbilder mit Zeichen einer stark ausgeprägten Entzündung (Fieber, Leber- und Milzvergrößerungen, Lymphknotenschwellungen, Anämie, Gelbsucht) beobachtet.

Zum Ausschluss einer fetalen Infektion bei verdächtigen Ultraschallbefunden (erweiterte Hirnwasserräume, echoreiche Veränderungen von Gehirn und Leber, Bauchwasser) kann ab der 18. Schwangerschaftswoche nach Toxoplasmose-Erbgut im Fruchtwasser gefahndet werden, eventuell ergänzt durch den Nachweis erregerspzifischer Antikörper im fetalen Blut ab der 22. Schwangerschaftswoche. Bei negativem Befund und mindestens 4 Wochen zurückliegener Infektion ist eine fetale Toxoplasmose unwahrscheinlich.

Vorbeugung:
Eine Schwangere sollte nur gut gekochtes / gebratenes Fleisch verzehren, also z. B. auf Gehacktes, Teewurst und luftgetrocknete Salami verzichten. Sie sollte Gemüse, Obst und Salat gut waschen, Handschuhe tragen bei Gartenarbeit und ihre Hände nach Garten- und Küchenarbeit ebenfalls gründlich reinigen.

Eine Katze in der Umgebung muß nicht entfernt werden, aber sie sollte nur Dosen- oder Trockenfutter bekommen und der Katzenkotkasten sollte mit 70 °C heißem Wasser gesäubert werden, jedoch nicht von der Schwangeren.

Vorgehen in der Schwangerschaft:
Wird eine akute Infektion vermutet, sollte eine Laboruntersuchung erfolgen. Bei Nachweis von hohen IgM- und niedrigen IgG-Antikörpertitern besteht der Verdacht auf eine akute Toxoplasmose, der durch einen signifikanten Anstieg von IgG-Antikörpern und auch gegebenenfalls IgA-Antikörpern in einer nach zwei bis drei Wochen zu erfolgenden Kontrolluntersuchung bestätigt werden kann. Hinweise auf den Infektionszeitpunkt kann die Messung der Avidität (Bindungsstärke) von IgG-Antikörpern geben. Da die Bindungsstärke im Verlauf der Immunantwort zunimmt, kann der Nachweis von hoch-aviden IgG-Antikörpern auch bei schwach positivem IgM-Befund in der Regel eine akute Erstinfektion ausschließen.

Bei Erstinfektion der Mutter in der Schwangerschaft wird eine medikamentöse Behandlung durchgeführt, welche in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Behandlung und der somit einsetzbaren Antibiotika die fetale Infektions- und Schädigungsrate um etwa die Hälfte beziehungsweise bis zu 90 % senken. Die Behandlung sollte innerhalb von 8 Wochen nach Infektion erfolgen um zu wirken. Bis zur 16. Schwangerschaftswoche steht Spiramycin zur Verfügung, danach die Kombination aus Pyrimethamin und Sulfadiazin. Unter dieser Kombinationstherapie wird zusätzlich Folinsäure gegeben und Folsäure abgesetzt. Wöchentlich sollten ein großes Blutbild und die Leberwerte kontrolliert werden. Dieses Regime wird ohne Nachweis einer fetalen Infektion über mindestens vier Wochen verabreicht. Nur bei auffälligem Ultraschallbefund und/oder Nachweis einer fetalen Infektion bzw. mütterlicher Infektion im letzten Schwangerschaftsdrittel wird die Kombinationstherapie bis zur Geburt durchgeführt.

Bei sonographischen Auffälligkeiten des Feten und Nachweis einer Infektion muß mit den werdenden Eltern des Kindes allerdings auch die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs besprochen werden.

Kosten:
Aufgrund der Häufigkeit dieser Erkrankung und bestehenden Möglichkeiten der Behandlung sollte bei allen Schwangeren laut Empfehlung des Berliner Robert-Koch-Instituts die Untersuchung auf Toxoplasmose in den Mutterschafts-Richtlinien verankert werden. Dieser Empfehlung ist aber bislang nicht gefolgt worden. Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger nur bei Krankheitsverdacht. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt eine Überprüfung der Immunitätslage aller Schwangeren möglichst schon vor, zumindest aber sobald wie möglich in der Frühschwangerschaft. Schwangere ohne Immunschutz sollten danach alle 8 Wochen bis zur 32. Schwangerschaftswoche kontrolliert werden. Nach dieser Schwangerschaftswoche sind bei seronegativen Frauen in der Regel keine weiteren Kontrollen mehr erforderlich.
Windpocken (Varizellen):

Das Varizella-Zoster-Virus (VZV) ist Erreger der Windpocken. Die Infektion ist weltweit verbreitet und häufig bei Kindern auftretend. Eine Infektion in der Schwangerschaft ist eher selten, weil nur etwa 5-7 % aller Frauen der betreffenden Altersgruppe keine entsprechenden Antikörper und somit keine Immunität aufweisen. Trotzdem rechnet man mit ca. 3.200 Fällen an Varizellen in der Schwangerschaft pro Jahr in Deutschland.

Das fetale Schädigungsrisiko hängt vom Infektionszeitpunkt ab.

Die Häufigkeit für ein angeborenes Varizellensyndrom bei mütterlicher Infektion in der ersten Schwangerschaftshälfte beträgt 1-2 %. Nach der 20. Schwangerschaftswoche bis eine Woche vor der Entbindung ist eine mütterliche Infektion für den Feten ungefährlich. Allerdings kann die Mutter selbst insbesondere im letzten Schwangerschaftsdrittel eine schwere Varizellenpneumonie entwickeln. Auch gefährlich ist die gar nicht so seltene Übertragung von Varizellen von der Mutter auf das Kind im Rahmen einer sogenannten neonatalen Varizelleninfektion um den Entbindungszeitpunkt. Bei einer mütterlichen Gürtelrose besteht wiederum kein Risiko für eine kindliche Infektion.

Ungefähr 20-28 Tage nach Ansteckung eines Menschen mit Varizellen tritt ein bläschenförmiger Hautausschlag mit Fieber am ganzen Körper einschließlich der Kopfhaut und der Mundschleimhaut auf. Die Bläschen verkrusten schließlich. Die Gefahr einer Ansteckung einer Schwangeren durch Ausscheidung des Virus aus dem Rachen des Infizierten beginnt ca. 1-2 Tage vor Beginn des Hautausschlags und bleibt bis zur Verkrustung der letzten Bläschen nach rund einer Woche bestehen. Als relevanter Kontakt für eine Ansteckung gilt ein Kontakt von Gesicht zu Gesicht über mindestens 5 Minuten oder ein gemeinsamer Aufenthalt in einem geschlossenen Raum über eine Stunde oder länger.

Die Infektion des Kindes erfolgt auf dem Blutweg oder nach der Entbindung über die Luft. Das angeborene Varizellensyndrom zeigt sich durch Geschwüre der Haut, unterentwickelte und gelähmte Gliedmaßen, Wachstumsstörungen, Entzündungen der Augen, Hirnkrämpfe und Rückbildung der Gehirnsubstanz bei hoher Sterblichkeitsrate.

Die Infektion ist für ein Kind besonders gefährlich bei Ausbruch des mütterlichen Ausschlags 5 Tage vor bis 3 Tage nach der Entbindung. Es droht eine schwere kindliche Infektion mit ebenfalls häufig tödlichem Ausgang.

Vorbeugung:
Eine aktive Impfung vor der Schwangerschaft zweimal im Abstand von 6 Wochen wird von der Ständigen Impfkommission für Frauen ohne Immunität mit Kinderwunsch empfohlen, die Ansprechrate nach Impfung liegt zwischen 80 und 98 %. Die Impfung ist eine Leistung, die von allen Krankenkassen getragen wird.

Vorgehen in der Schwangerschaft bei bekannt fehlender Immunität:
In der Schwangerschaft sollte man von erkrankten Personen Abstand halten! Eine passive Immunisierung kann nach Varizellenkontakt bei fehlender Immunität innerhalb von 10 Tagen durchgeführt werden, auch wenn hierdurch eine Infektion nur in 48% der Fälle verhindert wird. Zur Verfügung steht Varitect, intravenös gegeben (1 ml/kg KG).

Kosten:
Die Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Überprüfung der Immunitätslage auf diesen Erreger nur bei Krankheitsverdacht.
Wie lange ist eine Schwangere mit fehlender Immunität gefähdet?
Erkrankung: Gefährdungsdauer:
Keuchhusten bis zum 20. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Ringelröteln bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Röteln bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Masern bis zum 21. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Windpocken bis zum 28. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
Hepatitis A bis zum 50. Tag nach dem letzten Erkrankungsfall
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