Ambulante Operationen:
Viele gynäkologische Eingriffe können problemlos und mit ausreichender Sicherheit ambulant – also ohne stationären Aufenthalt - vorgenommen werden. Dabei macht man sich vor allem den „natürlichen“ Zugangsweg zu Gebärmutterhals und Gebärmutterhöhle über die Scheide zu nutze. Auf diesem Weg vorgenommene Routineeingriffe sind z. B. die Gebärmutterausschabung (Kürettage) oder die Gewebsentnahme vom Gebärmutterhals (Konisation). Für die Patientinnen hat das den Vorteil, dass Sie sich zu Hause in vertrauter Umgebung von dem Eingriff erholen können
Aber auch, wenn für einen Eingriff der Bauchraum eröffnet werden muss, ist heute nicht unbedingt ein Krankenhausaufenthalt erforderlich. Ermöglicht wurde die zunehmende Verbreitung der ambulant durchgeführten Operationen vor allem durch die Entwicklung der Bauchspiegelung (Laparoskopie), bei der durch einen sehr kleinen Schnitt ein optisches Instrument mit Lichtquelle und aufgesetzter Kamera eingeführt wird. Diese Technik wurde Anfang des letzten Jahrhunderts zum ersten Mal eingesetzt und seit dem immer weiter verfeinert und technisch vervollkommnet.
Auch die Weiterentwicklung der Narkosetechnik hat sehr zur Ermöglichung ambulanter Operationen beigetragen. In der Regel werden Eingriffe im Bauchraum und in der Gebärmutter in einer kurzen Vollnarkose vorgenommen, die dank moderner Technik und Narkosemittel heute wesentlich besser zu steuern ist und viel weniger Nachwirkungen aufweist.
Jeder ambulante Eingriff setzt aber eine gewisse Eigenverantwortlichkeit voraus, d. h. die Patientin muss sich gewissenhaft an die empfohlenen Maßnahmen zur Nachbehandlung halten und mögliche Komplikationen erkennen können.
Vor dem Eingriff muss auch sichergestellt werden, dass die Patientin die erste Zeit nach dem Eingriff zu Hause die notwendige Unterstützung durch Angehörige, Freunde oder geeignetes Pflegepersonal erfährt. Bei Eingriffen in Vollnarkose oder rückenmarksnaher Betäubung ist es rechtlich vorgeschrieben, dass über die ersten 24 Stunden immer eine zweite Person anwesend ist, die Patientin also zu Hause nicht alleine gelassen werden darf.
Brustvergrößerung:
Was Patientinnen vor einer Brustvergrößerung wissen sollten:
Bariatrische Operationen:
Unter Adipositaschirurgie oder bariatrischer Chirurgie versteht man chirurgische Maßnahmen (metabolisch-bariatrische Operationen) zur Behandlung der Adipositas. Die Deutsche Geselschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie empfiehlt in einer S3-Leitlinie eine Operation unter bestimmten Voraussetzungen:
Die Schlauchmagenoperation (Sleeve-Gastrektomie) ist eine weit verbreitete Methode. Dabei wird der Magen entlang der großen Kurvatur reseziert, sodass ein schlauchförmiger Magenrest verbleibt. Das resultierende Magenvolumen beträgt 100–150 ml.
Bei einem Roux-en-Y-Magenbypass (RYGB) wird ein kleines Stück des Magens kurz nach dem Eintritt des Ösophagus abgetrennt und mit einer Schlinge des Dünndarms verbunden. So können aufgrund der verringerten Strecke, die der Speisebrei im Dünndarm passiert, weniger Nahrungbestandteile von Enzymen verdaut werden. Außerdem kann weniger Nahrung durch den verkleinerten Magen aufgenommen werden.
Nach adipositaschirurgischen Eingriffen kommt es zu anhaltenden Änderungen der Ernährungsgewohnheiten und des Essverhaltens. Anpassungen sind daher notwendig.