Notfallverhütung

Verhütung - Notfallverhütung

Prinzipiell ist eine Notfallverhütung nach jedem ungeschützten Geschlechtsverkehr ebenso wie nach jeder inadäquaten Anwendung von Verhütungsmitteln (zum Beispiel „Pillenpanne“ oder „Kondompanne“) indiziert, um ungewollte Schwangerschaften zu verhindern und die Anzahl von Schwangerschaftsabbrüchen zu senken. Die höchste Konzeptionswahrscheinlichkeit besteht, wenn der Geschlechtsverkehr 1–2 Tage vor dem Eisprung (präovulatorisch) stattfindet. Bei einem regelmäßigen 28-tägigen Zyklus kommt es meist in der Zyklusmitte, also etwa am 13. bis 14. Zyklustag, zum Eisprung (Ovulation). Allerdings findet der Eisprung nur bei etwa 12 % aller Frauen tatsächlich zu diesem Zeitpunkt statt. Hinzu kommt, dass Spermien im Gebärmutterhalsschleim bis zu 5 Tage überlebensfähig sind. Das fertile Fenster beginnt also bereits 5 Tage vor dem Eisprung und endet etwa 24 Stunden danach, wenn die Eizelle ihre Befruchtungsfähigkeit verliert.


Verhütung mit Tabletten nach einem Geschlechtsverkehr (postkoital):

Zu beachten ist, dass beide zur Verfügung stehenden Wirkstoffe nur vor, nicht aber nach bereits eingetretener Ovulation, wirksam sind.

Levonorgestrel (z. B. Postinor®, PiDaNa®) ist ein synthetisches Gestagen. Die Einnahme sollte bis zu 72 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr und vor dem Konzentrationsanstieg des luteinisierenden Hormons (LH) erfolgen. Im Falle einer "Pillenpanne" soll die Antibabypille weiterhin regulär eingenommen werden. Für die ersten 7 Tage nach Einnahme von Levonorgestrel soll zusätzlich mit einer Barrieremethode verhütet werden.
Ulipristalacetat (ellaOne®) ist ein selektiver Progesteron-Rezeptormodulator und kann bis zu 120 Stunden nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden. Die Einnahme kann bis kurz vor dem LH-Gipfel bzw. bis zu einer Follikelgröße von 18 mm erfolgen. Mit Ulipristalacetat kann der bereits angestiegene LH-Spiegel wieder unter die kritische Grenze gesenkt werden.  Im Falle einer "Pillenpanne" kann die Antibabypille weiterhin regulär eingenommen werden. Für die ersten 14 Tage nach Einnahme von Ulipristalacetat soll zusätzlich mit einer Barrieremethode verhütet werden.

Es gibt Hinweise darauf, dass bei Adipositas die kontrazeptive Wirksamkeit von Ulipristalacetat und Levonorgestrel herabgesetzt sein kann. Auch bei solchen übergewichtigen Frauen ist die Effektivität von Ulipristalacetat im Vergleich zu Levonorgestrel höher.


Am größten ist die Wirksamkeit der beiden Substanzen jedoch, je früher die Einnahme stattfindet. Kontraindiziert sind diese Notfallkontrazeptiva in Tablettenform (sogenannte orale Notfallkontrazeptiva) für Patientinnen mit schwerem Asthma und schwerer Leberfunktionsstörung.


Bei der Einnahme eines oralen Notallkontrazeptivums sollten mögliche Arzneimittelwechselwirkungen bei gleichzeitiger Anwendung von sogenannten CYP3A4-Induktoren in Betracht gezogen werden. Bei folgenden Präparaten können Wechselwirkungen auftreten:


  • Antiepileptika (z. B. Phenytoin, Phenobarbital, Carbamazepin, Phosphenytoin, Oxcarbazepin, Primidon)
  • Antidepressiva (z. B. Johanniskraut)
  • HIV Therapeutika (z. B. Ritonavir, Efavirenz, Nevirapin)
  • Antituberkulostatika (z. B. Rifampicin, Rifabutin)

 

Für Frauen, die innerhalb der letzten 4 Wochen solche enzyminduzierenden Arzneimittel eingenommen haben, wird in erster Linie die Kupferspirale empfohlen. Kommt diese nicht infrage, sollte die übliche Dosis von Levonorgestrel von 1,5 mg auf 3 mg verdoppelt werden.


Die Nebenwirkungen von Levonorgestrel (LNG) und Ulipristalacetat (UPA) sind vergleichbar. Am häufigsten kommt es zu Kopfschmerzen (ca. 20 %), Dysmenorrhoe (13–15 %) und Übelkeit (12–13 %). Bei Erbrechen bis zu drei Stunden nach der Einnahme der Pille ist eine erneute Einnahme empfehlenswert. Als Folge der Einnahme von UPA und LNG kann sich die Monatsblutung verschieben.


Anwenderinnen, die mit einer Östrogen-Gestagen-Pille oder einer östrogenfreien Pille mit dem Wirkstoff Desogestrel verhüten, steht bei vergessener Einnahme ein Zeitfenster von 12 Stunden zur Verfügung. Wird die Einnahme innerhalb dieses Zeitfensters nachgeholt, ist keine Notfallkontrazeption erforderlich. Auch wenn ein sicherer Verhütungsschutz durch eine Östrogen-Gestagen-Pille oder eine östrogenfreie Pille in einem Zyklus nicht mehr gewährleistet ist, sollte das Präparat nicht abgesetzt werden, um Entzugsblutungen und Zyklusstörungen zu vermeiden. Betroffene Frauen sollten bis zum Ende des Zyklus zusätzlich mit einer Barrieremethode (z. B. Kondom) verhüten.


Postkoitale Verhütung mit Kupferspiralen:
Kupferspiralen sind für eine Verhütung bis zu 120 Stunden nach dem Geschlechtsverkehr zugelassen. Als Notfallkontrazeptivum bietet die Kupferspirale die höchste Sicherheit, da sie auch noch die Einnistung einer befruchteten Eizelle hemmt. Zudem ist die Kupferspirale auch bei Patientinnen mit schwerem Asthma oder Leberfunktionsstörung indiziert.

Es gibt Hinweise, dass die kontrazeptive Wirksamkeit von hormonellen Notfallkontrazeptiva, insbesondere von LNG, bei adipösen Frauen reduziert ist. Daher sollten adipöse Frauen mit dem Wunsch nach einer Notfallkontrazeption über die Effektivität aller Optionen, inklusive der Kupferspirale aufgeklärt werden, welche unabhängig vom Körpergewicht die effektivste Methode zur Notfallkontrazeption darstellt. Ab einem BMI ≥ 30 kg/m² sollte eine Kupferspirale als Notfallkontrazeption empfohlen werden.


Sonderfälle beim Einsatz oraler Notfallkontrazeptiva:

  • Für stillende Patientinnen beträgt die Stillpause bei der Einnahme von Levonorgestrel nur acht Stunden und bei Ulipristalacetat eine Woche.
  • Bei wiederholter Einnahme von Notfallkontrazeptiva in Tablettenform innerhalb eines Zyklus sollte der Wirkstoff nicht gewechselt werden. Trotzdem ist eine Wirkreduktion möglich.

 

Kostenübernahme durch die Krankenkasse:
Die Kosten der oralen Notfallkontrazeptiva werden für gesetzlich versicherte Frauen, die das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Rahmen des Sachleistungsprinzips durch die Krankenkasse übernommen.

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