Jährlich erkranken in der Bundesrepublik Deutschland ca. 72.000 Frauen an Brustkrebs, im Laufe des Lebens also jede 8. bis 10. Frau. Brustkrebs stellt die häufigste Krebserkrankung bei Frauen dar. Leider sind die genauen Ursachen noch weitgehend unklar. Auch wenn es sogenannte Risikofaktoren gibt, muss davon ausgegangen werden, dass es jede Frau, auch ohne besondere Risiken, treffen kann.
Als Schlussfolgerung hieraus werden folgende vorbeugende Untersuchungen empfohlen:
- Selbstuntersuchung durch Sie selbst einmal im Monat;
- Klinische Untersuchung der Brust durch den Gynäkologen alle 12 Monate;
- Mammographie-Screening (Röntgenuntersuchung der Brust) alle 2 Jahre im Alter zwischen 50 und 69 Jahren, in Abhängigkeit von Risikofaktoren und Untersuchungsbefund Mammographien auch zu anderen Zeiten.
All diese Untersuchungen können den Brustkrebs zwar nicht verhindern, ihn jedoch so früh wie möglich feststellen.
Wissenswertes zum Mammographie-Screening:- von 1000 Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erkranken jährlich 3-4 an Brustkrebs
- von 1000 Frauen, die am Screening teilnehmen, haben 970 ein unauffälliges Ergebnis, 30 erhalten eine Wiedereinladung zu Folgeuntersuchungen, dabei wird bei 24 Frauen kein Krebs gefunden, bei 6 Frauen bestätigt sich der Karzinom-Verdacht, 2 Mammakarzinome treten im Intervall bis zur nächsten Screening-Untersuchung auf
- wenn 1000 Frauen über 10 Jahre am Screening teilnehmen, sterben 2 Frauen weniger an Krebs
In diesem Zusammenhang stellt die
hochauflösende Ultraschalluntersuchung der Brust
eine sinnvolle Zusatzuntersuchung zum Mammographie-Screening oder bei Ablehnung der Mammographie auch eine Alternative zur Mammographie dar. Eine Datenauswertung von fast 880.000 Screening-Teilnehmerinnen in Nordrhein-Westfalen zeigte, wie oben beschrieben, dass bei über 2.000 zunächst als unauffällig eingestuften Frauen im Intervall noch vor der nächsten regulären Screening-Mammographie Brustkrebs entdeckt wurde. Auch vor 50 oder nach 69 Jahren kann die Ultrschalluntersuchung eingesetzt werden.
Das in der Praxis zur Verfügung stehende Ultraschallgerät erfüllt die Anforderungen an die apparative Ausstattung, wie sie in den Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Ultraschalldiagnostik gefordert werden. Der Untersucher ist im Besitz der fachlichen Befähigung nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein.
Früher als bei der Tastuntersuchung kann auch mit dieser Methode Brustkrebs entdeckt werden.
Wegen des notwendigen Zeitaufwandes bitten wir Sie um Vereinbarung eines eigenen Untersuchungstermins!
Im Rahmen der Krebsfrüherkennung, also ohne weiteren medizinisch begründeten Verdachtsmoment, kann diese Leistung nur als individuelle Gesundheitsleistung (
IGeL) angeboten werden.