Die Verordnung von Milchpumpen ist möglich, wenn eine der folgenden Indikationen vorliegt:
- eingezogene oder schmerzhaft empfindliche Brustwarzen oder Brustwarzeneinrisse
- vermehrte oder verminderte Muttermilchbildungblutende Brustwarzen
- vorübergehende Antibiotikabehandlung der Mutter
- trinkschwache Säuglinge
- Neugeborene mit organischen Fehlbildungen
- Frühgeborene
Elektrische Milchpumpen werden vorrangig leihweise zur Verfügung gestellt. Ein Rezept kann für einen Zeitraum von bis zu 4 Wochen ausgestellt werden, maximal kann eine Milchpumpe über 6 Monate verordnet werden.