Da wir immer wieder deshalb kontaktiert werden, bitte beachten Sie: In der Praxis von Dr. med. Uwe Nabielek selbst werden weder medikamentöse noch operative Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen!
Manchmal stellt eine Schwangerschaft für die Betroffenen ein schwerwiegendes Problem dar. Ein Schwangerschaftsabbruch, umgangssprachlich auch Abtreibung genannt, auf Verlangen der schwangeren Frau nach der sogenannten Beratungsregelung ist dann unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
Ein Abbruch kann prinzipiell operativ oder medikamentös vorgenommen werden.
Einige Leistungen, die sich auf den Abbruch der Schwangerschaft unmittelbar erstrecken und zu seiner Durchführung im Regelfall notwendig sind, werden nicht von den Krankenversicherungen übernommen. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz haben Frauen bei Schwangerschaftsabbrüchen in besonderen Fällen dennoch Anspruch auf Leistungen, wenn ihnen die Aufbringung der Mittel für den Abbruch einer Schwangerschaft nicht zuzumuten ist. Die Leistungen nach dem Gesetz erstrecken sich auf die Kosten des Schwangerschaftsabbruchs selbst und der medizinisch erforderlichen Nachbehandlung bei komplikationslosem Verlauf.
Links:
Richtlinie zur Empfängnisregelung und zum Schwangerschaftsabbruch
pro familia: Was Sie zum Abbruch wissen sollten und beachten müssen